Service

Im Einrichtungsforum tauschen sich nicht nur viele Leute über die angesagten Einrichtungstrends aus, schildern nicht nur ihre Erfahrungen, die sie mit manchen Herstellern und Händlern und deren Produkten gemacht haben und die Beiträge der Forenmitglieder beschränken sich auch nicht auf gute Tipps im Heimwerker-Bereich. Vielmehr werden darüber hinaus interessante Service-Leistungen geboten, die für jeden interessant sind, der sich für Wohn-Design und alle Themen, die damit im Zusammenhang stehen, interessiert. Eigentlich ist das Einrichtungsforum insgesamt eine einzige Service-Einrichtung, die von den Mitgliedern geschaffen wird, indem sie ihre Beiträge hier veröffentlichen. Darüber hinaus werden regelmäßig Termine interessanter Veranstaltungen und Messen veröffentlicht, so dass nicht nur Mitglieder im Forum, sondern auch jeder Besucher jederzeit über aktuelle Veranstaltungen informiert ist.

Die Mitgliedschaft im Einrichtungsforum ist natürlich kostenlos. Es handelt sich um eine offene Gemeinschaft, in der sich einfach viele Menschen treffen können, die das Interesse an dem Thema teilen. Als registriertes Mitglied des Einrichtungsforums hat man darüber hinaus die Möglichkeiten, umfassend alle Beiträge zu lesen, eigene Beiträge zu verfassen und Links zu anderen interessanten Seiten zu öffnen. Interessant ist auch die Möglichkeit, eigene Bilder hochzuladen, denn dadurch kann man zum einen den anderen Mitgliedern seine verwirklichten Ideen zeigen, andererseits aber auch sein Problem anschaulich darstellen und es somit anderen Mitgliedern im Forum erleichtern, die richtigen Lösungen vorzuschlagen.

Die Registrierung im Forum ist einfach und unkompliziert. Man wählt einen Namen und sichert seinen Zugang mit einem Password. Dann gibt man noch sein Geburtsdatum an und natürlich seine email-Adresse. Zum Schluss trägt man noch den angegebenen Sicherheitscode ein und schon nach wenigen Minuten erhält man eine email mit einem Bestätigungslink. Sobald man diesen Link durch Anklicken bestätigt hat, kann man sich an allen Aktivitäten im Einrichtungsforum beteiligen und von dem kompletten Service-Angebot profitieren.

Hausordnung

Je mehr Parteien in einem Miethaus leben, umso schwieriger ist es für den Vermieter, das Zusammenleben seiner Mieter zu organisieren. Nicht jeder kann zu jeder Zeit den Trockenraum benutzen, die Treppenhausreinigung muss organisiert werden und es muss klare Regelungen über den Schneedienst geben. Die Mieter dürfen sich nicht gegenseitig belästigen und behindern. Manch einem Mieter […]

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Grundsteuerberechnung

Zur Zahlung von Grundsteuer ist jeder verpflichtet, der ein Haus oder ein Grundstück besitzt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 106 des Grundgesetzes und dem Grundsteuergesetz, das Regelungen über die Einzelheiten der Grundsteuer-Ermittlung und der Verpflichtung zur Grundsteuerzahlung enthält. Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuern, die den Gemeinden zufließen und gehört zu den Realsteuern,

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Gesetzliche Kündigungsfristen für Mietwohnungen

Als Vermieter ist man an einen gewissen Mieterschutz gebunden. Das mag manchmal unangenehm sein, hat aber auch seine Begründung, denn für Mieter ist es mit Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden, wenn ihnen die angemietete Wohnung gekündigt wird. Schlimmer noch sind die Folgen einer Kündigung für Geschäftsleute. Hier spielen nicht nur die Unannehmlichkeiten eine wichtige Rolle, sondern

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Eigenbedarfskündigung

Soll die Einliegerwohnung im eigenen Haus durch die Familie eigener Kinder genutzt werden, dann stellt sich als erstes die Frage, ob es möglich ist, den Mietern das Mietverhältnis zu kündigen. Mietern, die regelmäßig ihren Verpflichtungen nachkommen und vielleicht schon über Jahre hinweg im Haus wohnen, kündigt niemand gerne, aber es hat viele Vorteile für die

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Mietaufhebungsvertrag

Der Mietaufhebungsvertrag kann eine Möglichkeit sein, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Wurde ein Zeitmietvertrag geschlossen, oder das ordentliche Kündigungsrecht für einen vertraglich festgelegten Zeitraum ausgeschlossen, gibt es die Möglichkeit für die Mietparteien, einen so genannten Mietaufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser Mietaufhebungsvertrag ist dann eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietvertrages. Ist es aus einem wichtigen persönlichen Grund für

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Mustermietvertrag

Vorgedruckte, allgemein gehaltene Mustermietverträge, bekommt man im Buchhandel. Die meisten Formularmietverträge sind von Haus- und Grundeigentümerverbänden ausgearbeitet. Solche Formulare werden in der Regel zu Gunsten des Vermieters ausgelegt sein, sie weichen also gerne von der mieterfreundlichen Gesetzgebung ab. Auch verschiedene Internetforen bieten vorgefertigte Mustermietverträge zum Ausdrucken an. Falls ein Vermieter sich mit dem Mietrecht nicht

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Wohnungskündigung

Bei zwei Vertragsparteien gibt es naturgemäß auch zwei Seiten, die kündigen können. Für den Vermieter ist dies erschwert worden durch das Mieterschutzgesetz. Der wichtigste Schutz in unserem sozialen Mietrecht ist, dass der Vermieter nicht grundlos und willkürlich kündigen kann. Er muss schwerwiegende Gründe haben, entweder fehlende Mietzahlungen, Lärmbelästigung für die anderen Mieter usw. meist ist

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Mietnebenkosten

Der Mietvertrag und seine Klauseln sind die Grundlage für die Abrechnung der Mietnebenkosten. Auf eine allgemeine Formulierung wie „Der Mieter trägt alle Nebenkosten“ sollten man sich keinesfalls einlassen, denn man weiß nicht, welche Kosten tatsächlich anfallen. Der Vermieter muss auch die gesetzlichen Regelungen und Fristen einhalten, sonst verjährt sein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Das

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Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält die Begriffsbestimmungen und Formvorschriften zum Erwerb und Verkauf von Eigentum. Es wird ebenso festgelegt, welche Sonderformen des Eigentums bei uns in Deutschland möglich sind (Erbbaurecht, Teileigentum, Wohnrechte usw.). Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor allem fest, dass der Erwerb und die Veräußerung von Eigentum beim Notariat abgewickelt werden muss. Die Übertragung des Immobilieneigentums bedarf

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Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen dienen der Pflege und dem Erhalt der Mietsache. Der Mieter ist selbstverständlich verpflichtet, mit der Mietsache ordentlich umzugehen. Das schließt natürlich auch die Pflicht ein, objektiv notwendige Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung zu machen. Es ist jedoch nicht zulässig, dem Mieter unnötige Schönheitsreparaturen (wie tapezieren, streichen usw.) nach einem starren Fristenplan aufzubürden. Alles innerhalb der

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