Die Leistungen einer Hausratversicherung: Das ist wirklich abgedeckt

In Deutschland verfügen die meisten Haushalte über eine Hausratversicherung. Das ist durchaus wichtig, denn es kann schnell zum Schadensfall kommen; sei es durch einen Einbruch, ein defektes Elektrogerät oder einen Sturm. Doch was deckt die Hausratversicherung tatsächlich ab?

Was sich bewegen lässt, ist versichert

Eine Hausratversicherung sichert das Eigentum des Versicherten gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen ab. Es wird dabei unterschieden, auf welche Weise diese Versicherungsfälle auftreten. Nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt sind gegen folgende Gefahren versichert:

• Feuer
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Einbruchdiebstahl
• Vandalismus

Zu den beweglichen Gegenständen gehört beispielsweise auch eine Einbauküche, da sie theoretisch aus- und woanders wieder eingebaut werden kann. Es gibt allerdings Fälle, in denen sich die Hausratversicherer mit den Gebäudeversicherern streiten, wenn nicht geklärt werden kann, welche Gegenstände zum Hausrat gehören. Damit die beiden Versicherer sich nicht gegenseitig die Versicherungskosten zuschieben können, ist es ratsam, diese beiden Versicherungspolicen bei demselben Anbieter abzuschließen. Zudem ist es wichtig, darauf zu achten, welche Folgekosten unter den Versicherungsschutz fallen: Sollten Sie beispielsweise nach einem Brand die erhaltenen Gegenstände nicht mehr in Ihrer Wohnung lagern können, entstehen Transport- und Lagerkosten. Auch für die Entsorgung von zerstörten Gegenständen können erhebliche Kosten anfallen.
Eine weitere Klausel, die unbedingt beachtet werden sollte, ist der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Mit der Aufnahme dieser Klausel ist gewährleistet, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer keine grobe Fahrlässigkeit zur Last legen kann und auch bei Fehlverhalten zahlen muss. Beispiel dafür wäre eine alte Waschmaschine, die unbeaufsichtigt arbeitet und einen Wasserschaden verursacht.

Achtung vor Unterversicherung

Ein Fehler, den viele Versicherte machen, ist es, den Wert der zu versichernden Gegenstände zu unterschätzen. Gerade wenn der Versicherungsschutz schon mehrere Jahre läuft, können sich in der Zwischenzeit viele Dinge angesammelt haben, die der Versicherte nicht berücksichtigt: Ein teurer Fernseher, ein wertvolles Möbelstück, Designermode und andere Wertsachen. Kommt es mit einer Unterversicherung zu einem Schadensfall, kann es durchaus teuer werden. Deshalb wird dazu geraten, regelmäßig eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um dann gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen. Wichtig ist hierbei auch, auf den Umfang des Versicherungsschutzes zu achten. Wer ein teures Fahrrad fährt, sollte darüber nachdenken, es zusätzlich gegen Diebstahl zu versichern. Denn oft gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nur, wenn das Fahrrad aus einem geschlossenen Raum am Gebäude entwendet wird. Viele Zusatzleistungen gelten auch für den Weg zur Arbeit oder bei einem Ausflug. Auch Sammler sollten darauf achten, dass Ihre Schätze im vollen Umfang mitversichert sind.

Fazit

Wie bei allen Verträgen gilt es, sich genau mit den Bedingungen auseinanderzusetzen. In der Regel reicht dem Otto Normalverbraucher der Standardschutz. Doch wer besondere Wertsachen sein Eigen nennt oder in einer Region wohnt, die von besonderen Wettereinflüssen bedroht ist, sollte sich um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen.

Bild: © jogyx - Fotolia.com
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