Eigenbedarfskündigung

Soll die Einliegerwohnung im eigenen Haus durch die Familie eigener Kinder genutzt werden, dann stellt sich als erstes die Frage, ob es möglich ist, den Mietern das Mietverhältnis zu kündigen. Mietern, die regelmäßig ihren Verpflichtungen nachkommen und vielleicht schon über Jahre hinweg im Haus wohnen, kündigt niemand gerne, aber es hat viele Vorteile für die Familie, wenn zwei Generationen unter einem Dach leben. Auch eine Wohnung in einem Gebäude, das der Vermieter selbst nicht bewohnt, kann plötzlich für den Vermieter interessant werden, nämlich dann, wenn er seine eigene, bisherige Wohnung aufgeben möchte oder muss. Eigenbedarf kann auch entstehen, wenn ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung gekauft wird. Dennoch kann es Gründe geben, die eine Eigenbedarfskündigung nicht zulassen.

Grundsätzlich reicht es nicht aus, wenn man als Vermieter darlegt, dass man die Wohnung im eigenen Haus selbst nutzen oder sie seinen Familienmitgliedern überlassen möchte. Als Vermieter muss man begründen, wie es zu dem plötzlichen Eigenbedarf kommt. Mögliche Gründe für die Darlegung des Eigenbedarfs, die regelmäßig von den Gerichten anerkannt werden, sind zum Beispiel offensichtliche Vorteile, die eine Eigennutzung der Wohnung mit sich bringt. Ergibt sich durch den Umzug in die eigene, bislang vermietete Wohnung zum Beispiel ein kürzerer Weg zum Arbeitsplatz, so wird eine Eigenbedarfskündigung regelmäßig auch vor Gericht anerkannt. Damit geht in der Regel der Wechsel des Arbeitsplatzes einher. Persönliche Veränderungen in der Familie des Vermieters sind ebenfalls nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf. Solche persönlichen Gründe können die Vergrößerung oder Verkleinerung der Familie sein. Tritt man als Vermieter in den Ruhestand und möchte nun die in einem anderen Ort gelegene Wohnung selbst nutzen oder benötigt man durch Heirat eine größere Wohnung, so ist der Eigenbedarf plausibel und eine Klage gegen diese Eigenbedarfskündigung hätte kaum Erfolgsaussichten.

Wichtig für eine Eigenbedarfskündigung ist, dass sie nicht bereits kurz nach dem Abschluss des Mietvertrages ausgesprochen wird. Es liegt im Wesen des Eigenbedarfs, dass er sich nur durch ein bestimmtes Ereignis oder erst nach langer Zeit herausstellt. Ansonsten hätte es erst gar nicht zur Vermietung der Wohnung kommen dürfen. Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und die Begründung enthalten.

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