Hallo!
Ich habe zu Hause noch ein paar (4) Replika Möbel von Eames und Le Corbusier stehen. Ich habe die damals in England gekauft, es sind also No-Name Produkte und eines davon weicht sogar in Farbe und Größe vom Original ab. Nun sehe ich z.B. bei ebay viele Verkäufer in Italien oder England die unzählige Nachbauten verkaufen aber in Deutschland findet man nur vereinzelt Privatanbieter. Diese Tatsache irritiert mich etwas. Ich möchte diese Sachen zwar loswerden, aber mich nicht wegen urherberrechtsverletzung strafbar machen. Ist es nun strafbar für mich, wenn ich diese z.B. bei ebay zum Verkauf anbiete? Ich werde natürlich angeben, dass es sich um Replika bzw. No-Name-Produkte handelt. Macht es einen Unterschied ob es eine 1:1 Replika ist oder wie bei einem Möbelstück Farbabweichung und Größenabweichung gegeben sind?
Vielen Dank
Valentin
Hallo Valentin,
dazu wäre fragenswert, ob denn diese Firmen die Replika dulden.
Die deutsche Urheberrechtsschutzsprechung ist ja ziemlich streng.
Da würde ich mich an deiner Stelle auch nicht aufs heisse Feuer begeben.
Bei ebay z.B. dürftest du sie keinesfalls mit den Markennamen bewerben, habe ich in Erinnerung.
Stelle die Frage doch bitte nochmal bei www.jurathek.de.
Da sind rechtlich versierte User, die dir sicher konkreter antworten können.