Hallo,
ich bin ein Vermieter einer 3 Zimmer Wohnung. Bisher hatte ich noch nie Stress mit meinen Mietern was Reparaturen oder sonstiges angeht.
Allerdings verlangt mein jetziger Mieter, dass ich die Glastür der Dusche austauschen müsse, da diese zu stark verkalkt wäre.
Aber das ist ja wohl absoluter Schwachsinn. Wenn dann pflegt er die Tür ja nicht richtig, indem er nach dem Duschen nie mit einem Abzieher über die Glastüren geht. Das heißt, dass eher er dafür aufkommen muss als ich. Oder zählt das unter normale Gebrauchsspuren?
Laut http://www.inwerk-bad-und-spa.de/duschkabine-mangel-mietrecht.htm hat auch eher er die schuld bzw. hat er die Aufgabe diese sogenannten "Kleinreperaturen" zu erledigen. Allerdings müsste ich erstmal in dem Mietvertrag nachschauen, ob ich eine solche Klausel drinstehen habe.
zurück zu meiner Frage: Habe ich momentan irgendetwas zu leisten?? Nein oder?
Wenn er weiter Theater macht, dann werde ich ihm kündigen oder sogar mir ein Anwalt nehmen, dass er für den Schaden aufkommen muss.
Wenn du die Reparatur übernehmen würdest möchte ich dich gern fragen, ob du noch eine Wohnung zur Miete frei Hast 🙂
So ein Vermieter wie du hätte ich auch gern 🙂
Das zählt zu klein Reparatur und das muss er dann wenn er möchte selber auf eigene Kosten machen !
Musst in deinen Mietvertag schauen. In manchen ist es vertraglich festgelegt, ab wann der Vermieter Küche und Bad erneuern muss.
Bagatellschäden bis zu einem gewissen Betrag muss meist der Mieter zahlen. Eine Duschwand wird ja nicht so viel kosten. Und wenn er die Duschwand verkalken lässt, ist das ja auch noch seine Schuld.