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Zeit bis Mietvertrag

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(@haraldgegenfurt)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Hey,

ich habe eine Frage zum Thema Mietvertrag. Nach langen hin und her habe ich endlich meine neue Wohnung gefunden. Die Suche war nicht einfach. Jetzt mache ich mir sorgen, weil der Mietvertrag bis jetzt noch nicht unterschrieben wurde. Wir haben nur per Handschlag ausgemacht, dass mir die Wohnung gehört. Ich wohne seit zwei Wochen in der Wohnung und der Vertragstermin verschiebt sich jeden Tag. Auch die Miete und Kaution wurden beglichen. Leider habe ich hier keine Informationen zu diesem Thema gefunden und erbitte um Hilfe.

Besten Dank

 
Veröffentlicht : 06/10/2011 4:59 pm
(@goethesgalerie)
Beiträge: 1403
Noble Member
 

Ich empfehle den direkten und unkomplizierten Weg: Du gehst einfach mit dem Mietvertrag in der Hand zum Vermieter und lässt dir das unterschreiben. Am besten du hast das Teil in 2-facher Ausführung dabei (weil einen wird dein Vermieter brauchen und du musst nicht extra noch Mal weg um zum Kopierer zu laufen oder musst etwa noch länger warten).

 
Veröffentlicht : 06/10/2011 5:51 pm
(@matthau)
Beiträge: 2206
Noble Member
 

Prinzipiell ist auch ein Handschlagvertrag gültig (Vertragsfreiheit), wichtig ist halt dass man sich über den Umfang klar war und vielleicht einen Zeugen dabei hatte. Ansonsten ist gegen das Vorgehen das Goethe vorgeschlagen hat nichts einzuwenden.

 
Veröffentlicht : 06/10/2011 8:36 pm
(@brainticket)
Beiträge: 180
Estimable Member
 

Hast Du Miete und Kaution bar bezahlt? Ohne Quittung? Dann such dir schon mal ne neue Wohnung. :mrgreen:

Ansonsten: wenn Du per Überweisung bezahlt hast. Alles okay, ist doch super. Keine lästigen Nebenabreden, Hausordnung. Gibt eben noch solche Vermieter, bei denen das gesprochene Wort gilt.

 
Veröffentlicht : 06/10/2011 9:43 pm
(@steffano)
Beiträge: 15
Active Member
 

Ich würde Dir raten so schnell wie möglich diese Situation zu klären. Aus solchen nicht geklärten Situationen entstehen meisens nur Probleme, es sei denn Du kennst den Vermiter ein bisschen besser, so dass Du ihm vertrauen kannst.
VG
S.

 
Veröffentlicht : 11/10/2011 12:09 pm
(@katlaxy)
Beiträge: 10
Active Member
 

Na wenn Du schon in der Wohnung wohnst, würde ich mir eher wenig Sorgen machen. Bei gesundem Menschenverstand (ja genau der, mit dem man nicht vor Gericht landet) hat der Vermieter doch auch kein Interesse, dich schnell wieder heraus zu bekommen.

Matthau hat völlig recht, nach deiner Schilderung habt ihr bereits mündlich einen Mietvertrag geschlossen, der auch gilt (es gibt kein Schriftformerfordernis bei Mietverträgen). Grundsätzlich würde ich dir empfehlen, alles zu dokumentieren, was euer Mietverhältnis betrifft, so dass es im Streitfall alles beweisbar ist (wie z. B. Bankauszug für Zahlung der Kaution oder Quittung, Zeuge für den Handschlag, usw.).

Solltest Du jetzt das Gefühl haben, dass dein Vermieter mit dem schriftlichen Vertrag trödelt, frag ihn einfach, was das Problem ist. Ich selbst hätte kein Problem mit einem mündlichen Mietvertrag, denn dann gelten die gesetzlichen Vorschriften - die sind meistens nicht allzu streng zum Vermieter und noch besser: Keine Sonderpflichten im Vertrag, die man gerne mal übersieht und sich dann vielleicht Zusatzkosten entstehen.

 
Veröffentlicht : 11/10/2011 2:49 pm
(@neubau100)
Beiträge: 5
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Hallo,bin neu hier,habe aber auch etwas Ahnung von der Materie...
In jedem guten Schreibwarenladen findest Du Standardmietvertraege,die kannst Du nutzen.
Wenn Du bei Vertragsabschluss einen Zeugen hattest,duerfte es keine Probleme geben,ausserdem wird kein Gericht glauben,wenn Du ohne Berechtigung in die Wohnung gezogen bist oder ohne zu Zahlen,dass der Vermieter nicht sofort die Polizei verstaendigen wuerde! 🙄
Nochmal hoeflich Nachfragen und dem Vermieter ansonsten in SCHRIFTLICHER Form eine Frist von 2 Wochen einraeumen.
Denke bitte auch daran,ein vernuenftiges Uebernahme Protokoll vom Vermieter UNTERSCHRIEBEN anzufertigen.Kannst Du,musst Du aber nicht mit dem Vermieter zusammen machen.Es reicht,wenn Du einen guten Freund dabei hast,der es per Unterschrift bezeugt.Dieses dann an den Vermieter senden,damit er es ueberpruefen kann.Aber mal im Ernst...sorry...wenn das so schon anfaengt hoffe ich,dass Du nicht noch mehr Probs mit Deinem Vermieter bekommst.Alles Gute und liebe Gruesse 🙂

 
Veröffentlicht : 24/10/2011 8:37 am
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