Häuser Vermietung

Auch bei der Häuser Vermietung wird ein Mietvertrag geschlossen. Es wird selten eine Warmmiete vereinbart, sondern im Mietvertrag eine Kaltmiete festgelegt und der Mieter trägt alle weiteren Nebenkosten selbstschuldnerisch gegenüber den Energieträgern. Eine Nebenkostenabrechnung wird dadurch überflüssig, denn der Mieter eines Hauses bezahlt seine Energiekosten nach dem Verbrauch selbst und muss diese nicht durch den Vermieter vorfinanzieren lassen. Nebenkosten sind in diesem Fall eventuell eine Garage oder auch die Umlagen für Verträge nach dem 1.1.2004 aus der neuen Betriebskostenverordnung (z.B. Grundsteuer, Elementarschadenversicherung usw.).

haeuser_vermietungDie Festlegung einer Mietkaution ist auch bei der Häuser Vermietung üblich, zur Sicherheit des Vermieters vor Mietausfällen. Weitere Klauseln können auch Pflichten zur Meldung von entdeckten Schäden am gemieteten Haus sein, damit der Eigentümer dies zügig beheben kann. Meist sehen Vermieter es nicht gern, wenn der Mieter Tiere in seinem Haus hält. Dies ist jedoch Verhandlungssache und keinesfalls sollte man ein Haustier verschweigen, wenn ein Tierhalteverbot im Mietvertrag vereinbart wurde. Falls der Vermieter dies hinterher merkt, wird das vermutlich zu einer Auseinandersetzung führen. Ebenso kann man ohne Zustimmung des Vermieters kein Gewerbe im Haus führen, wenn das im Mietvertrag nicht vereinbart wurde.
Die Schneeräumpflicht im Winter wird natürlich auch auf den Nutzer des Hauses übertragen, da bei einem Unfall ansonsten der Eigentümer in der Haftpflicht ist.

Bei der Häuser Vermietung wird der Vermieter besondere Sorgfalt walten lassen. Er vertraut seinem Mieter schließlich mit der Übergabe einen großen Eigentumswert an.
Hat das Haus einen Garten, so sollte auch die Gartennutzung und -Pflege genau geregelt sein. Es wird dem Vermieter nicht ganz egal sein, wie der Garten gestaltet ist. Andererseits sollte er den Mieter nicht zu sehr in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. Wenn keine Klausel zur Pflege vereinbart wurde, kann der Vermieter auch keine Vorschriften zur Gartenpflege machen, allerdings darf der Garten auch nicht völlig verwildern.

Es sollte gerade bei der Häuser Vermietung klar geregelt sein, welche Schönheitsreparaturen in den Rechte- und Pflichtenkatalog des jeweiligen Vertragspartners gehören. Ein Mieter darf zum Beispiel keine fest verbauten Veränderungen am Mietobjekt vornehmen, ohne sich die Genehmigung des Vermieters vorher schriftlich einzuholen. Er muss ansonsten damit rechnen, dass der Vermieter den fachmännischen Rückbau verlangt.

Es gibt auch für die Häuser Vermietung gedruckte, vorgefertigte Mustermietverträge, auf die man zurückgreifen kann. Für alle Fälle und Konstellationen (z.B. bei Bürgschaften, Schönheitsreparaturen Staffelmieten usw.) sind rechtswirksame Klauseln in die Verträge eingearbeitet.

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