In Haus und Garten ist längst nicht alles erlaubt

Von Grillpartys bis zum Lagerfeuer

Wenn im Frühjahr und im Sommer endlich die ersten warmen Tage mit ihren Sonnenstrahlen verwöhnen kommt sie sehr schnell durch, die Lust am Grillen und an gemütlichen Gartenpartys. Der Winter war lang genug und nach monatelangem Aufenthalt im gemütlichen Haus zieht es nun alle wieder an die frische Luft. Doch ist das Vergnügen im Garten oft nicht für jeden lustig. Nachbarn, die unter der Fröhlichkeit ihrer Mitmenschen leiden, können das Grill- und Gartenvergnügen schnell beenden.

grillpartyFeiern nur bis 22.00 Uhr

Es ist wohl jedem bekannt, dass dem Schutz der Nachbarschaft bei allen Aktivitäten eine besondere Bedeutung zukommt. Das trifft ganz besonders auf Mehrfamilienhäuser zu, macht aber auch vor Eigenheimbesitzern nicht Halt. Wer eine Party plant, darf daher nur bis 22.00 Uhr ausgelassen Musik hören und fröhlich tanzen. Danach ist Zimmerlautstärke angesagt. Wer sich daran nicht hält, muss damit rechnen, dass müde und verärgerte Nachbarn die Polizei rufen, die dann die Party jäh beendet. Dennoch gilt allgemein die Auffassung, dass jeder das Recht hätte, einmal im Monat über die Strenge zu schlagen und die Nachbarn auch bis spät in die Nacht an der fröhlichen Stimmung und lauter Musik teilhaben zu lassen. Diese Regelung gibt es jedoch nicht. Wer seine Nachbarn nicht zur seiner Party einladen möchte, muss auf ihre Geduld hoffen, wenn es länger, als bis 22.00 Uhr etwas lauter wird. Das gilt ganz besonders für Gartenpartys, bei denen die Beteiligung der Nachbarn noch wesentlich unmittelbarer stattfindet, als bei Festen im Gebäude.

Grillen mit Einverständnis der Nachbarn

Das Grillen zählt in den Sommermonaten zu den Lieblingsbeschäftigungen vieler Menschen. Wer keinen eigenen Garten besitzt, stellt seinen Grill auch schon mal auf dem Balkon auf. Aber auch da ist besondere Vorsicht geboten, denn offenes Feuer auf einem Balkon kann gefährlich werden. Schlimmer noch ist die Rauchbelästigung für die Nachbarn, die vielfach vom Grillvergnügen ausgehen. Niemand muss es hinnehmen dass der Nachbar in der unteren Wohnung regelmäßig seine Familie mit kackigem Grillfleisch verwöhnt. Grillen auf Balkonen und in Gärten innerhalb von Wohngebieten ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn es die Anwohner beeinträchtigt. Beschwert sich auch nur ein Nachbar, muss die Grillparty unverzüglich beendet werden.

Offenes Feuer ist gar nicht erlaubt

Von der Lagerfeuerromantik geht ein ganz besonderes Flair aus. Hersteller von Garten- und Terrassenzubehör bieten daher seit einigen Jahren mobile Feuerstellen aus Metall oder Stein an. Doch vor dem Kauf einer Feuerschale, eines Aztekenofens oder einer Feuersäule sollten sich Gartenbesitzer bewusst machen, dass offenes Feuer in Wohngebieten grundsätzlich verboten ist. Gründe dafür sind zum einen die Rauchbelästigung der Nachbarn, zum anderen aber auch die Brandgefahr, die von den Feuerstellen ausgeht.

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