Mieterbund, Mieterschutzbund

Mieter können einem Mieterbund, bzw. Mieterschutzbund als Mitglied beitreten. Nur die Mitglieder in einem Mieterbund erhalten Aufklärung über Mietfragen (sofort nach dem Eintritt in den Mieterbund) und normalerweise auch den Rechtsschutz bei Streitigkeiten (in der Regel nach drei Monaten). Bevor Sie Mitglied werden in einem Mieterschutzbund, erkundigen Sie sich ob der Mitgliedsbeitrag auch den Rechtsschutz beinhaltet, denn nicht alle Vereine bieten diesen Service mit an. Die Beratung in allen Fragen zu den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter ist das Fachgebiet eines jeden Mieterschutzbundes. Dieses Wissen und die Kraft eines starken Bündnisses kann man als Mieter nutzen.

Es gibt inzwischen eine große Anzahl solcher Vereinigungen und die Mitgliedsbeiträge (40 – 80 € jährlich) variieren. Die Mietervereinigungen kann man als Lobby oder öffentliche Vertretungen der Mieter sehen. Schon oft hat man in den Medien erfahren, dass Sie sich für die Interessen der Mieter einsetzen. Bei gesetzlichen Festlegungen zum Mietrecht, also politischen Entscheidungen, meldet sich der Mieterbund im Interesse der Mieter oft lautstark zu Wort. Die Gemeinsamkeit von vielen Gleichgesinnten kann stark machen. Nicht von ungefähr ist unser Mietrecht solch ein starker Schutz für die Mieter. Ein Stück weit ist dies solchen Bündnissen zu verdanken. Es wäre auch nicht wünschenswert, dass Eigentümer nach Gutdünken mit den Mietern umgehen können. Es sollte doch in jedem Fall ein Geben und Nehmen zwischen beiden Vertragspartnern sein. Dass dies so sein kann, dafür unterstützt ein guter Mieterschutzbund die Mieter in jedem Fall.

Der Mieterschutzbund gewährt Mietern Hilfe z. B. bei Streitigkeiten wegen ungerechtfertigter Mieterhöhungen. Die beratenden Angestellten sind informiert über die Grundlagen, nach denen Mieten berechnet werden sollen. Sie können also feststellen, ob die Mieterhöhung in Ordnung ist oder angefochten werden kann. Der Mieter hat in jedem Fall das Recht dies zu prüfen und gegebenenfalls auch zu widersprechen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, so wird der Mieter durch diesen auch vertreten, wenn er Mitglied in einem Mieterschutzbund inklusive Rechtsschutzversicherung ist. Solch eine Auseinandersetzung vor Gericht zu führen, ohne das notwendige Fachwissen zu haben, ist außerordentlich schwierig.
In den meisten Fällen geht es bei Unstimmigkeiten um die Nebenkostenberechnung, unbegründete Eigenbedarfskündigungen und überzogene Mieterhöhungen. In diesen Beratungsfällen weiß der Mieterschutzbund ebenfalls gut Bescheid.

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