Mietspiegel

Die Gemeinden erstellen, je nach Größe des Wohnumfelds (Großstadt, Stadt, Gemeinde usw.) Wohnwert und weiteren Kriterien (Baujahr, Ausstattung, Größe der Wohnung, Wohnlage usw.) einen Mietspiegel. Dieser Mietspiegel ist ein Richtwert zur Vermietung von Wohnraum. Am Mietspiegel orientieren sich die meisten Eigentümer, wenn sie eine Immobilie vermieten möchten. Dass es ein Richtwert ist heißt jedoch nicht, dass sich beide Parteien daran halten müssen.

mietspiegelDie Miete kann im Mietvertrag von beiden Parteien frei ausgehandelt werden. Liegt die Miete jedoch über dem Richtwert im Mietspiegel, so ist die Miethöhe vom Mieter anfechtbar. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die vorgegebene Preisspanne im Mietspiegel (z.B. 5 – 7 €) voll auszureizen.

Mieten für besonders begehrte Immobilien, z.B. im Luxusbereich oder in gefragten Halbhöhenlagen werden sich mitunter in Bereichen außerhalb des Mietspiegels bewegen. Für die durchschnittliche Vermietung wird der Vermieter jedoch meist im Bereich des Mietspiegels bleiben, da er sonst (auch nach Abschluss des Mietvertrages) mit dem Verlangen des Mieters auf Mietanpassung an die ortsübliche Miete rechnen müsste. Unangemessen ist der Mietpreis, wenn er 20 % über der ortsüblichen Miete liegt (Wirtschaftsstrafgesetz § 5 Absatz 2 Mietpreisüberhöhung).

Wer unangemessen hohe Mieten verlangt, macht sich strafbar (Wirtschaftsstrafgesetz § 5 Absatz 1). In unserer freien Marktwirtschaft ist es allgemein üblich, dass die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Dies verhindert der Gesetzgeber, denn das würde bei der derzeit hohen Nachfrage nach Wohnraum die Mietpreise ins Kraut schießen lassen.
Es ist für beide Parteien eine gute Sache, wenn die Gemeinden und Städte einen Mietspiegel erstellen, nach dem sich Mieter und Vermieter richten können. Nur in klar geregelten Bereichen kann eine faire Partnerschaft aus Geben und Nehmen entstehen. Mieter und Vermieter verhandeln in dieser Sache also auf Augenhöhe.

Qualifizierte Mietspiegel enthalten außer den Richtwerten auch die Grundlage der Berechnungen, eine Dokumentation und die Rechtslage zu den Themen Vergleichsmieten und Mieterhöhung. Vermieter und auch Mieter können sich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung falls vorhanden eine Broschüre holen oder den Mietspiegel einsehen. Viele Gemeinden haben diese Mietspiegel auch schon online in Ihrem Internetportal eingestellt, sodass Sie sich auch auf diesem Weg gut informieren können.

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