Nachmieter

nachmieterWenn Sie vor Ende der Mietzeit ausziehen müssen, dürfen Sie vielleicht einen Nachmieter stellen. Ein Interesse daran kann der Mieter auch haben, wenn er die Küche oder einen besonderen Boden in die Wohnräume eingebaut hat und dafür eine Entschädigung möchte. Das Recht, einen Nachmieter zu stellen, hat ein Mieter nur, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Dies ist jedoch relativ selten. Mit ein bisschen Glück akzeptiert der Vermieter jedoch einen solventen Nachmieter. Die Annahme: „ich stelle dem Vermieter drei Nachmieter und dann bin ich aus dem Vertrag raus“ ist zwar landläufige Meinung aber schlicht falsch. Die Mietzahlungen aus dem Mietvertrag sind fällig, bis das Mietverhältnis endet. Mit dem Zeitpunkt des Auszuges sind die vertraglichen Pflichten nicht erloschen.

Die Gerichte haben in Härtefällen das Stellen eines Nachmieters akzeptiert. Härtefälle waren z.B. der Umzug in eine andere Stadt, zur Arbeitsaufnahme, der Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim, eine Heirat oder Familienzuwachs und dadurch zu beengter Wohnraum. Darf der Mieter in solchen Ausnahmefällen einen Nachmieter bestimmen, so muss dieser in der Lage sein die Miete zu bezahlen. Der Vermieter kann sich drei Monate lang überlegen, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter möchte. Willkürlich darf er den Vorschlag jedoch auch nicht ablehnen. Nicht zulässig sind vor allem diskriminierende Gründe z.B. Ausländer oder Kinder.

Verzögert ein Vermieter die Entscheidung mit fadenscheinigen Begründungen, so sind die Mieter aus der Verpflichtung des Mietvertrages entlassen. Sie müssen also auch keine Miete mehr zahlen.
Haben Sie eine günstigere Wohnung gefunden oder wollen Sie in Ihre Eigentumswohnung ziehen, dann sind das keine zwingenden oder wichtigen Gründe, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss. In diesem Fall ist es ratsam, sich mit dem Vermieter zu einigen.

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