Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt die Familie bei Schäden, die sie selbst einem Dritten zufügt. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist, dass sie nach dem Gesetz für den Schaden auch ursächlich verantwortlich sind

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine richtige Familienversicherung. Ehepaare können sich mit den Kindern gemeinsam versichern. Die Kinder können bis zum Ende der ersten Berufsausbildung in Ihrer Police mitversichert sein. Auch unverheiratete Paare werden bei einigen Gesellschaften in einer Police versichert. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung von Privatschäden bei Dritten über sämtliche Klauseln vor Abschluss der Haftpflichtversicherung.

Mitversichert sind oft auch Tiere z. B. Katzen, Meerschweinchen und Vögel. Hunde und Pferde sollten Sie durch eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung versichern. Gerade diese Tiere verursachen häufig größere Schäden. Das deckt eine Privathaftpflichtversicherung normalerweise nicht mit ab. Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für alle Schäden auf, die Sie verursachen. In Privathaftpflichtversicherungspolicen können auch eine ganze Reihe von Ausschlüssen aufgelistet sein, zur Abwendung der Haftung. Achten Sie also auf das Kleingedruckte und lesen Sie den Text Ihrer Police genau, sonst kann es passieren, dass ein Geschädigter Ersatz – fordert für einen durch Sie verursachten Schaden – und Ihre Versicherung sich weigert, weil genau das ausgeschlossen war. Dann müssen Sie trotz Versicherung den Schaden selbst bezahlen. Wägen Sie also Ihre Risiken gründlich ab und überlegen Sie, ob es notwendig ist, diese in den Versicherungsschein aufzunehmen. Dabei gilt es ja auch immer zu bedenken, dass jede weitere Risikoabsicherung auch monatlich mehr Prämie kostet.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist im Regelfall für die Mehrzahl der deutschen Haushalte eine selbstverständliche und wichtige Absicherung für alle möglichen Schadensfälle, die man selbst verschuldet hat. Wenn Ihnen zum Beispiel ein Parfümflakon in das Waschbecken Ihrer Freunde fällt und das Waschbecken einen Schaden hat, wird der Preis dieser Reparatur schon höher sein, als eine Jahresprämie der Privathaftpflichtversicherung. Mit Kindern ist schon doppelt dazu zu raten. Wobei minderjährige Kinder meistens nicht haftpflichtig sind und deshalb wird die Versicherung auch in diesen Fällen keinen Schadenersatz leisten. Sie wären dazu im Übrigen auch nicht verpflichtet, es sei denn man kann Ihnen eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachweisen. Dieser Nachweis ist im Prinzip eine sehr schwierige Sache, jedoch nicht unmöglich. Hüten sollten Sie sich allerdings vor Gefälligkeitsmeldungen für gute Bekannte. In jedem Fall ist eine falsche Meldung an die Versicherung ein Versicherungsbetrug und das ist strafbar.

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