Welche Formen der Mietkaution gibt es?

aktenordner MietkautionDer Umzug in eine neue Wohnung steht an – allerdings gibt es vorher noch etwas zu bedenken, wenn man die Wohnung mieten will: Die Kaution.
Viele Vermieter verlangen vor dem Einzug in die Wohnung vom Mieter eine Kaution als Sicherheit. Diese darf maximal drei Monatskaltmieten betragen, ist in bis zu drei gleich großen Raten zahlbar und kann auf unterschiedliche Arten erbracht werden.

Diese Kautionsformen gibt es

Prinzipiell sind verschiedene Kautionsformen kombinierbar. Es ist aber natürlich auch möglich, nur eine Form auszuwählen. Im Folgenden eine Übersicht über einige gängigen Kautionsformen:

Die Barkaution
Hierbei wird der Kautionsbetrag dem Vermieter bar bezahlt oder auf ein spezielles für Kautionen gedachtes Vermieterkonto überwiesen. Dieser legt den Kautionsbetrag meist auf einem Sparbuch an, die Erträge erhält später der Mieter.
• Vorteile: wird häufig praktiziert und die Betragssplittung lässt dem Mieter finanziellen Spielraum
• Nachteile: Verpflichtung einer zeitnahen Aufbringung; Missbrauch durch den Vermieter möglich, Barzahlungen am besten immer quittieren lassen

Die Sparbuchverpfändung
Der Mieter legt selbst ein entsprechendes Sparbuch an und übergibt es inklusive einer Verpfändungserklärung an den Vermieter.
• Vorteil: der Mieter kann die Zahlung gut nachweisen
• Nachteil: muss ebenfalls zeitnah eigenhändig aufgebracht werden

Die Bankbürgschaft und die Kautionsversicherung
Rahmen einer Bankbürgschaft tritt die Bank als Bürge für den Mieter auf und übernimmt die Kautionsforderung. Es handelt sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern: Die Bank zahlt sofort und ohne Überprüfung der Forderung, wenn der Vermieter eine entsprechende Forderung an sie stellt. Damit die Bank die Bürgschaft übernimmt, muss der Mieter eine meist einmalige Bearbeitungsgebühr und die sogenannte Avalprovision (1,5% bis 3,5% pro Jahr) bezahlen.
Ähnlich funktioniert die Kautionsversicherung: Bei dieser bestätigt die Versicherung die Übernahme der Kaution durch das Ausstellen einer Urkunde für den Vermieter. Die Kosten für den Mieter liegen genau wie bei der Bankbürgschaft in der einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie einer jährlichen Gebühr (bis zu 5% der Kautionssumme).
• Vorteile: die Kaution muss nicht vom Mieter sofort erbracht werden, Banken und Versicherungen zahlen in der Regel zuverlässig, der Vermieter erhält von Seiten der Bank aus eine Bonitätsbescheinigung des Mieters
• Nachteile: die Zahlung erfolgt auch bei Scheinforderungen auf alle Fälle, der Mieter muss über eine ausreichende Bonität verfügen

Die gewöhnliche Bürgschaft
Diese Bürgschaft für die Kaution übernimmt eine Privatperson für den Mieter, die sie für den Vermieter schriftlich festhält.
• Vorteile: die Kaution kann häufig direkt bezahlt werden, ohne dass es zu finanziellen Engpässen auf Mieterseite kommt
• Nachteile: auf den Bürgen können unter Umständen ungeahnte Kosten zukommen, da er auch für Kosten bei Räumungsstreiten und Zwangsvollstreckungen haftbar gemacht wird

Tipp: Wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss.

Bildquelle: © Coloures-Pic - Fotolia.com
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