Baufertigstellungsversicherung

Falls Sie kein Selbstbauer sind, dann werden Sie in der Regel eine Komplettleistung für Ihr Bauvorhaben kaufen. Das heißt, Sie bauen mit einem Generalunternehmen, Architekten, oder einem Fertighausanbieter. In diesem Fall könnte eine Baufertigstellungsversicherung in Erwägung gezogen werden.

Beim Architekten ist das Risiko für Bauherren noch vergleichsweise gering, denn Sie beauftragen jeden Bauabschnitt (Rohbau, Dacharbeiten, Installateur, Maler, Gipser, Elektriker usw.) einzeln. Die Bezahlung erfolgt in der Regel auch erst nach der Leistung. So kann man im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers auch diese einzelne Leistung zu Ende bringen lassen. Es betrifft also nie das komplette Bauwerk. Außerdem kennt der Architekt die Firmen, mit denen er ständig zusammenarbeitet und kann das Risiko so für Sie als Bauherrn auch klein halten. Der Architekt ist ein Fachmann und kann bei der Prüfung der Leistung auch auf Heller und Pfennig genau sagen, ob eine Anzahlung gerechtfertigt ist und er steht Ihnen gegenüber dafür auch gerade.

Bei dem Bauvertrag mit einem Generalunternehmen, der ja das ganze Haus komplett für Sie baut, sieht die Sache schon anders aus. Sie leisten nach einem vorgegebenen Zahlungsplan feste Vorauszahlungen und wissen als Laie nicht, ob die Leistung schon komplett oder überhaupt erbracht ist. Die große Zahl der Generalunternehmen oder Bauträger arbeiten seriös, doch leider gibt es auch schwarze Schafe. Sollten Sie also eine Baufertigstellungsersicherung wünschen, müsste diese Versicherung dann durch das Unternehmen abgeschlossen werden, bei dem Sie den Komplett-Bau beauftragen. Sollte dieses Unternehmen während der Bauzeit in die Insolvenz gehen würden die Mehrkosten, die bei einer Beauftragung an ein neues Bauunternehmen anfallen könnten, von der Versicherung bezahlt.

Mehrkosten können bei halbfertigen Arbeiten schon deshalb entstehen, weil Sie in der Kürze der Zeit keine Ausschreibung machen können. Außerdem werden solche Arbeiten oft auf Stundenbasis gemacht und das ist naturgemäß teurer. Wenn die Auftragsbücher der Konkurrenten voll sind, werden Sie auch Schwierigkeiten haben, auf die Schnelle eine Ersatzfirma zu finden. In der Sommerzeit wollen alle bauen und da wird es ohnehin immer sehr eng. Den schnellen Einsatz lässt sich die Baufirma natürlich auch vergüten. In einer Wirtschaftskrisenzeit ist die Baufertigstellungsversicherung grundsätzlich eine gute Abfederung Ihres finanziellen Risikos als Bauherr. Sie werden mit einer längeren Finanzierung (höhere Finanzierungskosten) und einem späteren Einzug (längere Mietzahlungen) ohnehin noch ein Restrisiko tragen. Dieser Versicherung gehen die Bauträger jedoch gerne aus dem Weg.

Erstens prüft die Versicherung den Bauträger auf Herz und Nieren, denn unnötige Risiken gehen Versicherungen auch nicht ein. Zweitens wird die Versicherung darauf achten, dass nicht unnötig hohe Vorauszahlungen an den Bauträger geleistet werden, dadurch ist deren Risiko nämlich auch höher. Außerdem verursacht dies dem Bauträger Kosten, während Sie als Bauherr der Nutznießer sind. Die genaue Prüfung dieser Fakten durch das Versicherungsunternehmen wäre natürlich auch in Ihrem Sinne als Bauherr. Aus diesen Gründen kann es nicht im Sinne des Unternehmers sein, eine solche Versicherung abzuschließen. Die meisten Generalunternehmen werden sich erst einmal sträuben, diesen Weg zu gehen, es sei denn sie brauchen dringend einen Auftrag. Etwas anders sieht es hingegen aus, wenn Sie als Sicherheit eine Bürgschaft verlangen. Dies ist in Deutschland auch mehr verbreitet.

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