Bauhelferversicherung

Wenn Sie Ihr Haus in Eigenleistungen erstellen wollen, brauchen Sie meist fleißige Helfer

Dies sind in der Regel Verwandte, Freunde und Bekannte, die Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Sie können diese dienstbaren Geister mit einer Bauhelferversicherung gegen Unfälle auf dem Bau absichern. Diese Absicherung geschieht auf freiwilliger Basis, denn es gibt in Deutschland ohnehin eine gesetzliche Unfallversicherung. Helfer müssen deshalb auch grundsätzlich vom Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft Bau angemeldet werden. Diese Anmeldung ist in Deutschland Pflicht und wird mit Strafen belegt bei Nichtbeachtung. Bauleistungen, auch unentgeltliche sind beitragspflichtig. Dadurch hat jeder der Helfer jedoch auch einen gesetzlichen Versicherungsschutz.

Wenn die Gesamtzahl der Helferstunden 39 Arbeitsstunden überschreitet, muss dies der Baugenossenschaft gemeldet werden, denn dies beeinflusst die Beiträge. Die Höhe der Beiträge wird also nach den geleisteten Stunden berechnet. Wenn man bedenkt, wie gefährlich eigentlich alle Arbeiten auf einer Baustelle sind, zahlt man gerne den Beitrag. Falls ohne Meldung ein Unfall passiert, bekommt der Geschädigte zwar trotzdem Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, doch Sie als Bauherr werden mit einem empfindlichen Bußgeld zur Kasse gebeten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie alle gemeinnützigen Einrichtungen eine Solidargemeinschaft. Alle Bauträger stehen hier gemeinsam mit ihren Beiträgen für den Schadensfall ein. Wenn einzelne Bauherren diese Gemeinschaft ausnutzen, ist dies für die Allgemeinheit ein Schaden. Deshalb sollte man die Gewerkschaft auch als Partner sehen und die Versicherungsbeiträge zahlen. Zusätzlich kann man eine Bauhelferversicherung abschließen. Es wäre eine weitere Möglichkeit, die Helfer abzusichern. Dadurch haben Sie und auch die Helfer einen zusätzlichen Schutz.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaften im Schadensfall sind nämlich nicht sehr üppig. eine private Bauhelferversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Hier ist jedoch auch das Studieren der Bedingungen absolute Pflicht, den Versicherungsschutz haben Sie nämlich nur dann, wenn die Police zu Ihren Anforderungen passt. Sie als Bauherr haben keine Versicherungspflicht, können jedoch auch den privaten Versicherungsschutz nutzen oder sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Ihr Ehepartner ist nur dann als Bauhelfer gesehen, wenn er/sie nicht im Grundbuch steht als Eigentümer oder auch nicht an der Finanzierung des Hauses beteiligt ist.

Grundsätzlich sind Tätigkeiten auf einer Baustelle ohne Versicherungsschutz ein sehr hohes Risiko. Außerordentlich schnell ist durch Unachtsamkeit ein Unfall passiert. Ganz sicher schlafen Sie als Bauherr wesentlich ruhiger, wenn Sie mit einigen sinnvollen Versicherungen Vorsorge getroffen haben. Schon bei den Millionenbeträgen der zu versichernden Risiken kann einem ganz schwindelig werden. In jedem Fall sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich auch von der Berufsgenossenschaft beraten lassen. Hier wird man Ihnen sicherlich gerne die notwendigen Auskünfte geben.

Nach oben scrollen