Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei den großen Risiken auf dem Bau lohnt es sich für eine bestimmte Gruppe von Bauherren in jedem Fall, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen

Nein, eigentlich ist es für jeden Bauherrn schon eine absolute Notwendigkeit. Die Schadenssumme beim Bauen kann ganz schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Höhe der abgedeckten Schadenssumme sollte auf jeden Fall 3 Millionen € betragen. Daran können Sie die Schadensdimension schon sehen, und damit erkennen wie wichtig, nein unerlässlich diese Versicherung ist. Sachschäden kann man überblicken, bei Personenschäden ist das schon eine ganz andere Sache, da können schnell Millionenbeträge zusammenkommen.

Wenn Sie das gesamte Haus, mitsamt dem Grundstück von einem Bauträger kaufen, gehen die Risiken erst mit der Bauübergabe auf Sie als Hausbesitzer über. Das heißt, ihr Bauträger ist Grundstücksbesitzer und somit Bauherr, er trägt die Risiken des Bauherren. Sind Sie jedoch Eigentümer des Grundstücks und der Bauträger ist lediglich für den Hausbau zuständig, tragen Sie vom ersten Tag an die Bauherrenpflichten. Die Bauherrenhaftpflicht benötigen Sie dann, wenn Sie selbst in Eigenregie bauen zum Beispiel auch mit dem Architekten. Außerdem benötigen Sie die Bauherrenhaftpflicht beim Selbstbau. Dies heißt, Sie sind schadenersatzpflichtig, sobald Personen oder Sachen auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Dies können Sie durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abfedern.

Eine Baustelle ist zum Beispiel ein beliebtes Spielfeld für Kinder. Auch wenn diese noch so gut abgesichert ist, sind die Risiken unüberschaubar. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich auf jeden Fall. Eine offene Baugrube, ein ungesichertes Fenster, eine schlechte, provisorische Elektroleitung usw. dies alles sind Gefahrenstellen, die man nicht zu 100 % absichern kann. Dies auf die Baufirma abzuwälzen bedarf eines größeren Rechtsstreites, denn zuerst einmal sind Sie als Bauherr in der Haftpflicht. Sie müssen dem Versicherer auch angeben, wenn Sie Eigenleistungen erbringen und in welchem Umfang. Der Versicherer geht ansonsten von einer Arbeitsleistung mit Fachpersonal aus und diese fehlende Information wird im Schadensfall zur Verweigerung der Versicherungsleistung führen. Fehlende und unrichtige Angaben zu machen wäre sehr unklug, denn dies gefährdet den gesamten Versicherungsschutz.

Wenn durch die Bauarbeiten ein Schaden am Nachbargebäude entsteht, sind Sie dafür auch Schadenersatz pflichtig. Die korrekte Überwachung einer Baustelle obliegt zwar dem Bauleiter, doch der kann seine Augen auch nicht gleichzeitig überall haben. Diesem eine Fahrlässigkeit nachzuweisen, dürfte also ein sehr schwieriges Unterfangen werden. Grundsätzlich gehen die Versicherer bei den Standardverträgen davon aus, dass professionelle Handwerker den Bau erstellen. Beim Eigenbau werden sich die Prämien entsprechend verteuern. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert nicht gegen Personenschäden. Dies ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Auch Sachschäden an Ihrem Gebäude sind mit dieser Versicherung nicht geregelt.

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