Die Allgefahrenversicherung

Die meisten Menschen denken darüber nach, was mit ihrem Hausrat geschieht, wenn es einmal zu einem größeren Schaden durch Feuer, Wasser oder Einbruch und Diebstahl kommt. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, versichern sie ihr Haus oder ihre Wohnung mit einer Hausratversicherung. Worüber man aber oft nicht nachdenkt, ist der Wert, den ein Gartenhaus mit samt seiner Einrichtung hat. Aber selbst ein kleines Gartenhaus hat seinen Preis und insbesondere dann, wenn es gemütlich eingerichtet ist, kann der Verlust des Hauses oder auch nur von Teilen der Einrichtung einen spürbaren finanziellen Verlust bedeuten. Nicht selten sind Gartenhäuser mit Musikanlagen und Fernsehgeräten ausgestattet und manches Gartenhaus verfügt sogar über eine relativ komfortable Einbauküche mit allen notwendigen technischen Geräten.

Nicht nur eine gemütliche Einrichtung des Gartenhauses kann einen ziemlich hohen Wert haben, sondern auch die in dem Gartenhaus gelagerten Gartengeräte. Nicht selten lagern in einem Gartenhaus Geräte im Wert von mehreren tausend Euro. Der neue und den aktuellsten technischen Entwicklungen entsprechende Rasenmäher, eine Kettensäge, der motorisierte Vertikutierer oder die Heckenschere, all das sind Geräte, wie sie in fast jedem Garten verwendet werden und in vielen Gartenhäusern lagern.

Die Gefahr eines Einbruchs in ein Gartenhaus oder der Zerstörung des Hauses und seines Inhalts durch Feuer oder Wasser ist wesentlich höher, als wenn es um ein ständig bewohntes und entsprechend gesichertes Gebäude geht. Gartenhäuser sind häufig aus Holz gebaut und daher leicht brennbar. Sie sind in der Regel ebenerdig und daher immer wieder der Gefahr von Hochwasserschäden ausgesetzt. Insbesondere aber Einbrüche in Gartenhäusern bleiben oft unbemerkt, da Gartenhäuser unbewohnt sind und über lange Zeit unbeaufsichtigt sein können.

Die Gartenhausversicherung kommt für Schäden, die durch Einbruchsdiebstahl, Feuer oder Wasser entstehen, auf. Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf Schäden durch Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Neben dem Gebäude und allen fest am Gebäude installierten Bauteilen wie zum Beispiel Antennen oder Vordächern sind alle im Gebäude befindlichen Einrichtungsgegenstände und Geräte gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert und werden nach einem Schaden von der Gartenhausversicherung ersetzt.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Gebäudes und seines Inhalts. Ein Richtwert für die Ermittlung der Versicherungssumme ist ein Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter, um eine Unterversicherung auszuschließen. Ersetzt wird dann immer der Neuwert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind besondere Wertgegenstände wie Geld oder Schmuck, Pelze und Antiquitäten, aber auch Fotoausrüstungen und Schusswaffen.

Besondere Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes bestehen nicht. Ein Gartenhaus muss also nicht mit einer besonderen Schließanlage ausgestattet, darf aber auch nicht unverschlossen sein.

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