Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer

Die Baubranche ist ein Handwerk, das mit harter Arbeit verbunden und sehr unfallträchtig ist. Kommt es auf einer Baustelle zu einem Arbeitsunfall, so untersucht die Berufsgenossenschaft den Vorgang ganz genau und nicht selten stellt sich dabei heraus, dass der Unfall auf eine Nachlässigkeit seitens des Unternehmers oder anderer Mitarbeiter zurück zu führen ist. Die mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten wie Arztkosten, Krankenhauskosten und Genesungsgelder sind üblicherweise sehr hoch und müssen dann vom Bauunternehmen übernommen werden.

Regressansprüche gegen Bauunternehmer werden häufig und gern von Bauherren geltend gemacht. Bauunternehmen müssen heutzutage schnell arbeiten, um die Baukosten so gering wie möglich zu halten. Jeder verlorene Tag kostet bares Geld. Akkordarbeit und Stress auf den Baustellen führen daher häufiger zu kleinen Fehlern, die nach Fertigstellung eines Gebäudes schwere Folgen nach sich ziehen können. Die nachträgliche Beseitigung von Baumängeln ist teuer und oft kaum möglich. In diesen Fällen ziehen Baumängel Schadenersatzansprüche der Bauherren nach sich, die je nach Bauvolumen und Ausmaß des Schadens im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen können.

Noch schwerwiegender sind die Konsequenzen, wenn durch die Bautätigkeit andere Gebäude oder Anlagen beschädigt werden. Wird durch Tiefbauarbeiten der Untergrund so stark beschädigt, dass Häuser unbewohnbar werden oder Straßenzüge nicht mehr befahrbar sind, Schäden an Brücken und anderen baulichen Anlagen entstehen, oder kommt es infolge von Fehlern der Mitarbeiter zum Beispiel bei Schweißarbeiten zur vollständigen Zerstörung von Gebäuden, so ist kaum ein Bauunternehmen in der Lage, die aufkommenden Schadensersatzforderungen aufzufangen. Insolvenz und Konkurs sind häufig die Folgen.

Für alle Unternehmen im handwerklichen Bereich, besonders aber für Bauunternehmer ist es daher unerlässlich, eine Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer abzuschließen, um das Unternehmen durch Schadensersatzansprüche, die von den unterschiedlichsten Anspruchstellern geltend gemacht werden können, nicht zu gefährden.

Die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer kommt für alle Schäden auf, die anderen zugefügt werden und für die der Bauunternehmer haftbar ist. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Tätigkeiten des Bauunternehmers und Mängel, die aufgrund seiner Anweisungen entstanden sind, sondern die Handlungen aller Mitarbeiter des Unternehmens, sofern der Schaden im Rahmen der Berufsausübung entstanden ist. Die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Folgekosten, die der geschädigten Person durch einen Schaden entstehen, werden also auch von der Betriebshaftpflichtversicherung erstattet.

In der Regel beträgt die Versicherungssumme einer Betriebshaftpflicht für Bauunternehmer zwei Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden. Bei einem höheren Absicherungsbedarf können vertraglich auch andere Deckungssummen vereinbart werden.

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