Die Vermieterrechtsschutzversicherung

Als Hauseigentümer und Vermieter gibt es oft Anlass zu Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, die ihre Miete nicht oder immer unregelmäßig bezahlen. Oft sind aber auch ein unsachgemäßer Gebrauch der Wohnung oder ein Verhalten des Mieters, das andere Mieter stört, die Ursache für einen Rechtsstreit. Manche Mieter sind ständig laut oder nehmen ihre Verpflichtungen nicht wahr, wenn es um die Reinigung des Treppenhauses oder die Entfernung von Schnee vor dem Haus geht oder sie gefährden durch unsachgemäße Nutzung der Miet- und Mietnebenräume sogar andere Hausbewohner. Um andere, zuverlässige Mieter des Hauses nicht zu verlieren, muss der Vermieter sich gegen das Verhalten des Mieters wehren. Häufig lässt sich dabei ein Rechtsstreit nicht vermeiden.

Die meisten Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern kommen wohl auf, nachdem das Mietverhältnis beendet ist. Die Auszahlung der Kaution, die Zahlung der letzten Nebenkostenabrechnung und die Übergabe der Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand, all das sind Themen, über die nicht immer Einigkeit besteht.

Sind Umbauarbeiten am Haus oder an der Wohnung erforderlich oder steht eine Mieterhöhung an, gibt es ebenfalls häufig Uneinigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Als Vermieter sieht man sich also ständig der Gefahr ausgesetzt, einen Rechtsbeistand beauftragen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu müssen. Vermieter sollten daher unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die speziell diese Kosten abdeckt, eine Vermieterrechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung dient grundsätzlich dazu, die Kosten von Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss daher Rechtsstreitigkeiten nicht fürchten, denn teure Anwalts- und Gerichtskosten aber auch Nebenkosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten Wohnräumen, Garagen, Parkplätzen oder anderen Räumlichkeiten werden von der Vermieterrechtsschutzversicherung übernommen, wenn der Rechtsstreit verloren geht.

Neben möglichen Rechtsstreitigkeiten mit Mietern deckt die Vermieterrechtsschutzversicherung auch solche Anwalts- und Gerichtskosten ab, die durch Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen, denn der Hauseigentümer und Vermieter ist auch dann, wenn er selbst nicht in seinem Miethaus wohnt, Nachbar der Bewohner der Nebengebäude oder der Eigentümer benachbarter Grundstücke. Er kann auch durch das Verhalten seiner Mieter in eine Nachbarschaftsstreitigkeit geraten.

Die Leistungen der Vermieterrechtsschutzversicherung erstrecken sich auf Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, eventuell fällige Zeugengelder und sogar die Kosten für die Erstellung von Gutachten, wenn sie im Gerichtsverfahren erforderlich sind. Die Deckungssumme ist bei den meisten Versicherern für jeden Streitfall auf einen Betrag von 250 000 Euro begrenzt. Für einen entsprechend höheren Beitrag kann aber in der Regel auch ein unbegrenzter Versicherungsschutz vereinbart werden.

Grundsätzlich gibt es vor der ersten Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Bevor der Versicherer eine Deckungszusage erteilt, prüft er zunächst die Erfolgsaussichten des anstehenden Streitfalles.

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