Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, haftet für Schäden die von dem Grundstück ausgehen. Entsteht also einer Person ein Schaden, der durch den Zustand des Grundstücks oder von Teilen des Grundstücks verursacht wurde, muss der Grundstückseigentümer diesen Schaden ersetzen. Um solche Gefahren zu vermeiden, sind die Eigentümer von Grundstücken, unabhängig davon, ob sie bebaut oder unbebaut sind, dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundstücke immer in einem entsprechenden Zustand sind. Insbesondere über unbewohnte Grundstücke hat man als Eigentümer jedoch nicht immer die Kontrolle.

Daher kommt es im Alltag immer wieder vor, dass Wege und Pflastersteine infolge von starkem Regen, Eis oder Schnee glatt sind und Passanten darauf ausrutschen können. Während eines Unwetters oder einfach nur starken Windes können Äste von Bäumen abbrechen und am Grundstücksrand abgestellte Autos beschädigen. Schlimmstenfalls kommen dadurch sogar Personen zu Schaden. Herabstürzende Dachziegel oder andere Gebäudeteile können schwere Schäden verursachen. Aber es muss nicht nur schlechtes Wetter dafür verantwortlich sein, dass anderen Personen Schäden entstehen. Manchmal reicht schon der Zustand eines gepflasterten Weges aus. Stehen zum Beispiel einzelne Pflastersteine hervor, können Personen darüber stolpern und sich verletzen. Auch für diesen Schaden ist der Grundstückseigentümer haftbar.

Diese Risiken können für den Grundstückseigentümer zu einem hohen finanziellen Schaden führen. Insbesondere dann, wenn Fahrzeuge beschädigt oder Personen verletzt werden, kann eine kleine Ursache zu immensen Schadensersatzansprüchen führen. Um finanzielle Schäden in Folge des Zustandes eines Grundstücks so minimal wie möglich zu halten, besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherer kommt dann für alle Schäden auf, die anderen Personen entstehen.

Der Versicherungsschutz der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst die Kostenübernahme für Personen- und Sachschäden bis zu der vertraglich vereinbarten Höhe. Die Höchst-Versicherungssumme einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beträgt in der Regel fünf Millionen Euro. Gleichzeitig gehört zum Versicherungsumfang aber auch die Abwehr der Schadensersatzansprüche gegen den versicherten Grundstückseigentümer. Wird ein Anspruch zum Beispiel zu Unrecht gestellt, so übernimmt der Versicherer den Rechtsstreit zur Abwehr der Ansprüche. Sollte für den Nachweis, dass der Zustand des Grundstücks oder des Gebäudes nicht ursächlich für den Schadenfall ist, eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich sein, so trägt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch die Kosten für dieses Gutachten.

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich, wenn das Grundstück mit einem Einfamilienhaus oder einem Ferienhaus bebaut ist und selbst bewohnt oder vermietet wird, sofern eine private Haftpflichtversicherung besteht, denn dann kommt diese für die Schäden auf.

Der Beitrag zur Grundbesitzerhaftpflichtversicherung berechnet sich nach der Größe des Grundstücks und der Anzahl und Beschaffenheit der darauf befindlichen Gebäude sowie der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

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