Energieeinsparverordnung

Das Klima verändert sich. Längst hält ein anderes Klima Einzug in unsere Landen: heiße, schwüle Sommer und durchwachsene Winter sind das Ergebnis. Soviel ist sicher. Auch die Bundesrepublik versucht ein wenig dagegen zu steuern mit der neuen, veränderten Energieeinsparverordnung, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten wird.

energieeinsparverordnungDie Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt erhöhte Anforderungen an den Bau eines Gebäudes. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15% mehr leisten als bisher. Darüber hinaus müssen bis Ende 2011 begehbare Dachböden eine Wärmedämmung oder zumindest eine Dämmung des Daches erhalten. Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, werden in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen und durch eine effiziente Heizungsanlage ersetzt. Das Nachrüsten für Klimaanlagen, die zur Veränderung der Feuchtigkeit der Raumluft beitragen, sieht eine Einrichtung für die automatische Regelung zur Be-und Entfeuchtung vor. Nicht nur all diese baulichen Maßnahmen werden verstärkt, sondern auch die Regelung zur Überprüfung dieser. Dem Schornsteinfeger werden zum Beispiel bestimmte Prüfungen übertragen.

Des Weiteren werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen die neue EnEV und falsche Angaben von Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wer also beim Neubau seines Hauses die neuen Bestimmungen noch nicht beachtet hat, sollte dies schleunigst tun, denn wer will schon für Sachen unnötig zahlen, die eigentlich behoben werden können, vor allem wenn sie unserer Umwelt gut tun. Helfen Sie, die Umwelt ein wenig zu verbessern und unterstützen Sie sie, indem Sie als Vorbild dienen.

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