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Geerbtes Haus zu hoch bewertet – gegen welchen Bescheid lege ich Einspruch ein?

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(@tschaka)
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[#7620]

Ich habe ein älteres Haus geerbt und inzwischen sowohl den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert als auch den Erbschaftsteuerbescheid bekommen. Der angesetzte Wert kommt mir ziemlich hoch vor, weil das Dach saniert werden muss und die Heizung schon lange fällig ist. Ich würde den Wert gern prüfen lassen, habe aber Sorge, dass die Frist abläuft, bevor ich ein Gutachten in der Hand habe.

Gegen welchen der beiden Bescheide muss ich Einspruch einlegen, und kann ich das Gutachten später nachreichen?


 
Veröffentlicht : 05/11/2026 9:54 a.m.
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