Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist eine ganz spezielle Versicherung für einen eingegrenzten Hausbesitzerkreis

Wenn Sie Ihr Haus mit einer Ölheizung beheizen und deshalb natürlich auch einen Heizöltank haben, ist dies mit hohen Risiken verbunden. Der Öltank muss gar nicht im Boden liegen, denn auch im Öllagerraum Ihres Hauses kann der Tank undicht werden. Wenn nun das Öl im Erdreich versickert, ist das ein sehr teuer Schaden. Die kontaminierte Erde wird auf behördliche Anordnung hin komplett abgetragen. Diese ölverschmutzte Erde muss auf eine Sondermülldeponie geliefert und dort eingelagert werden.

Die Kosten für diese umfangreichen und teuren Arbeiten müssen Sie als Eigentümer des Hauses tragen, denn es gehört zu Ihren Pflichten dafür Sorge zu tragen, dass das nicht passieren kann. Natürlich kann man doppelwandige Tanks kaufen und weitere Schutzmaßnahmen treffen. Doch nehmen wir einfach mal an, eine Erderschütterung passiert in Ihrem Wohnbereich oder die Tanks werden eben durch einen Materialfehler leck. Nach dem so genannten Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Öltankbesitzer völlig verschuldensunabhängig haftbar. Es gibt keine Begrenzung bei der Schadenshöhe, für die Sie durch einen solchen Gewässerschaden geradestehen müssen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann Sie als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses vor den finanziellen Folgen schützen.

Das Angebot der Versicherer umfasst bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden einen Schutz bis zu einer pauschalen Versicherungssumme von 10 Millionen Euro.
Auch Schäden die an Ihrem eigenen Haus oder Grundstück durch das Öltankleck entstanden sind, sind oft mitversichert. Sollte Ihr Nachbar einen Schaden geltend machen, da er meint auch geschädigt zu sein, wird auch das Abwehren von vielleicht unberechtigten Ansprüchen durch die Versicherung übernommen.

Die Prämien sind nicht sehr hoch, sie bewegen sich je nach Größe der Tanks und dem Umfang der Versicherungsleistung meist in Bereichen unter Hundert Euro im Jahr. Für jeden Besitzer mit einer Ölheizung und daraus resultierend auch gelagerten Öltanks ist diese Versicherung wertvoll, denn man weiß wirklich nicht, wie hoch der Schaden wird, denn oftmals bemerkt man das Auslaufen des Öl` s nicht gleich und dann wird der Schaden unübersehbar aufwendig und teuer. Dies gilt natürlich ebenfalls für die Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen. Sie sind zwar nur anteilig haftbar, doch das kann auch ganz schnell in eine Existenz bedrohende Dimension gehen.

Falls Sie in Ihrer Garage einen Ölwechsel durchführen wollen und Ihnen hierbei Öl ausläuft, ist dies jedoch nicht automatisch mitversichert in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Eigentlich dürfen Sie so eine Reparatur nicht in der hauseigenen Garage durchführen. Sie sollten sich in diesem Fall ausdrücklich an Ihren Versicherungsanbieter wenden und dies genau abklären. Bei diesen Fällen kommt es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Versicherungsanbietern und Versicherungsnehmern.

Zum Thema Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist auch unter der Rubrik Öltankhaftpflicht diese Problematik noch einmal beleuchtet.

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