Grundbesitzerhaftpflicht

Für die Haftung als Grundbesitzer müssen Sie nicht unbedingt ein Haus haben

Auch mit einem unbebauten Grundstück sind Sie in der Haftung als Eigentümer. Wenn also jemand vor Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, haften Sie als Eigentümer mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Grundbesitzerhaftpflicht – Versicherung kann für Eigentümer aus diesem Grund sehr wichtig sein. Das Risiko ist auch bei einer Vermietung für den Hausbesitzer latent vorhanden. Auch für Unfälle Ihres Mieters auf Ihrem Grundstück haften Sie als Eigentümer. Die Streupflicht im Winter wird man als Vermieter zwar auf die Mieter abwälzen, doch wenn jemand auf Schnee oder Eis ausrutscht, ist letzten Endes immer der Eigentümer in der Pflicht.

Die Versicherungsprämien mit einer ausreichenden Deckungssumme von drei Millionen Euro bewegen sich nach Anbieter zwischen 29 und 110 Euro im Jahr. Vermutlich werden die Versicherungsbedingungen zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter auch variieren. Es lohnt sich also auch hier auf jeden Fall einen Vergleich anzustellen. Bei solch einer niedrigen Prämie im Jahr und dem gegenüberstehend das Risiko, da lohnt es sich wirklich nicht zu sparen. Wenn man sich die Deckungssumme von 3 Millionen Euro betrachtet, wird jedem Grundstücksbesitzer klar, dass ein Schadensfall eine hohe Haftungssumme nach sich ziehen kann. Gerade bei Personenschäden und dies ist bei Stürzen immer der Fall, addieren sich die Folgekosten gern ins Uferlose. Die Gefahr im Winter ist natürlich ungleich höher als in der Sommerzeit, doch allein eine Stufe auf dem Grundstück reicht zum Stolpern.

Von der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch Auskunft, ob Sie für den geltend gemachten Schaden überhaupt aufkommen müssen. Wenn Sie nämlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, wird die Versicherung Sie wenn es sein muss auch vor Gericht vor der unberechtigten Forderung schützen. Die Versicherung von Grundstücken ersetzt jedoch nicht Ihre Sorgfaltspflicht. Dazu gehört, dass Sie Ihr Eigentum bestmöglich vor Gefahren bewahren. Sie haften als Grundbesitzer beispielsweise auch für Schäden Dritter, die durch die Ablösung von Teilen (Herabstürzen von Dachziegeln usw.) verursacht werden. Sie müssten, falls hierbei jemand zu Schaden kommt (z. B. ein unter dem Dach geparktes Auto) den ordnungsgemäßen Zustand des Daches nachweisen. Dies verursacht wiederum Kosten, die eine Grundbesitzerhaftpflicht auch übernimmt.

Erkundigen Sie sich jedoch vor Abschluss einer weiteren Versicherung, ob die Privat-Haftpflichtversicherung und bei Betriebsgrundstücken (Betriebshaftpflichtversicherung) für Ihre Immobilien bereits einen Versicherungsschutz leistet. Für die Prüfung der notwendigen Versicherungen können Sie sich am Besten bei einem unabhängigen Fachmann beraten lassen. Der Versicherungsvertreter muss natürlich auch an seinen eigenen Verdienst denken und dann kann aber muss die Beratung nicht in Ihrem Sinne sein. Siehe auch Hausbesitzerhaftpflicht!

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