Kreditabsicherung

Zur Kreditabsicherung kann man einige Lebensversicherungen in Erwägung ziehen. Auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient letztendlich der Kreditabsicherung, denn die Arbeitslosigkeit ist der größte Unsicherheitsfaktor bei Krediten neben dem Todesfall des Hauptverdieners

Für die Kreditabsicherung der Bank wird die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Dies ist natürlich nur möglich beim Grundstücks- Haus- oder Wohnungsbesitzer. In allen anderen Kreditfällen kann die Absicherung auch über ein Pfand oder eine Versicherung geschehen, dies kommt letztlich auch auf die Forderungen der Bank an. Wenn Sie für Ihre Familie eine Kreditabsicherung möchten, können Sie dies über Lebensversicherungen tun. Die Risiko- und die Kapital -Lebensversicherung wird im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Die zurückbleibende Familie könnte mit dieser Summe den Kredit tilgen. Für das Todesfallrisiko kann sowohl eine abgeschlossene Risikolebensversicherung wie auch die Kapitallebensversicherung in Erwägung gezogen werden und zwar ganz nach Ihrem Versicherungsziel. Das heißt ob Sie die reine Risikoabsicherung möchten oder auch Kapital am Ende der Laufzeit ausbezahlt haben möchten. Außerdem könnte auch die Absicherung einer Arbeitslosigkeit in Form verschiedener Versicherungen Ihr Ziel sein.

Eine sichere Kreditabsicherung wird bei jeder Kreditanfrage ohnehin von der Bank verlangt. Aufgrund der Finanzkrise gelten immer strengere Maßstäbe für den Wert der möglichen Sicherheiten, denn die Sicherheit muss den Wert der möglichen oder gewünschten Darlehenssumme abdecken. Die Banken werden außerdem darauf achten, dass Sie während der gesamten Kreditlaufzeit die Raten auch bezahlen können. Die Banken nennen dies eine Liquiditätsprüfung. Meist erhält man einen günstigen Kredit auch nur nach einer günstigen Prognose bei dieser so genannten Liquiditätsprüfung. Diese Überprüfung in die Zukunft (Einkommen, Familie, Tod des Hauptverdieners usw.) des Kreditnehmers ist für jedes Kreditinstitut eine äußerst schwierige Sache. Die gebräuchlichste Form zur Kreditabsicherung bei Immobilien ist die Grundschuld.

Die Grundschuld wird zunächst – nach der Ausstellung des Grundschuldbriefes durch die Bank – im Grundbuch als so genannte Eigentümergrundschuld eingetragen. Wenn Sie den Kredit getilgt haben, muss die Grundschuld nicht zwingend gelöscht werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei einer späteren Kreditaufnahme keine neue Grundschuld eintragen müssten. Sollten Sie diesen Kredit dann bei einer anderen Bank nehmen, könnte ohne größeren Aufwand die alte Bank die geforderte Summe an den neuen Kreditgeber abtreten. Dies würde dann für Sie keine großen Gebühren mehr verursachen und die Kreditaufnahme geht rasch vonstatten. Es gibt grundsätzlich nur die Beleihungswertgrenze 100 % für jeden Beleihungsgegenstand. Bis zu 60 % des Wertes Ihrer Immobilie spricht man von einer Hypothek im ersten Rang. Dies ist der Absicherungsbereich, mit den niedrigsten Zinsen, denn die Sicherheit im Verkaufsfalle ist für die Bank am Höchsten.

Im zweiten Rang von 60 – 100 % bewegen sich meist Bausparkassen oder auch Banken mit einem entsprechend hohen Zins, denn das Ausfallrisiko ist für die Bank natürlich auch um ein Vielfaches höher. Als Kreditnehmer müssen Sie jedoch auch keine Übersicherung hinnehmen. Achten Sie darauf, dass der Wert sämtlicher gestellter Kreditsicherheiten zusammen der Kreditsumme entspricht. Zur Kreditabsicherung gibt es auch noch die Möglichkeiten eine Bürgschaft, eine Ausfallbürgschaft, eigene Forderungen abzutreten und wie vorgenannt die Grundschuldeintragung im Grundbuch. Eine Bürgschaft nehmen die Banken auch gerne, da sie sich im Schadensfall am Bürgen schadlos halten können. Die so genannte Sicherungsübereignung ist bei Kreditinstituten auch eine Kreditsicherungsmöglichkeit. Sie übertragen bei dieser Sicherungsart als Kreditnehmer das Eigentum einer Sache (Auto, wertvolle Einrichtungsgegenstände, Schmuck) an die Bank. Sie können als Kreditnehmer weiterhin Nutzer dieser verpfändeten Sache bleiben.

Sie dürfen dieses Wertstück jedoch keinesfalls verkaufen, denn die Bank ist in diesem Fall ja der Eigentümer. Bei dieser Kreditabsicherung ist der Abschluss eines Sicherungsübereignungsvertrags zwischen Ihnen als Kreditnehmer und der Bank als Kreditgeber erforderlich. Für diese Art des Kredites stehen auch die Pfandleihanstalten zur Verfügung. Auch dort kann man Geld gegen eine Pfandgabe erhalten. Im Gegensatz zur Sicherungsübereignung müssen Sie das Pfand in der Pfandleihanstalt lassen und können es folgerichtig nicht mehr nutzen.

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