Kautionsrückzahlung

Eine Mietkaution verlangen viele Vermieter von ihren Mietern, um Schäden an der Wohnung oder am Haus, die durch die Mieter verursacht wurden, nach Beendigung des Mietverhältnisses, aber auch während der Mietzeit davon beheben zu lassen. Bei der Kautionsrückzahlung kommt es vor allem immer dann zu Streitigkeiten, wenn Uneinigkeit zwischen Vermietern und Mietern darüber besteht, welche Schäden der Mieter zu vertreten hat und welche Reparaturen oder Renovierungsarbeiten auf Kosten des Vermieters zu erfolgen haben.

Ein weiterer Streitpunkt ist der Zeitpunkt der Kautionsrückzahlung. Für Mieter ist es mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, in der neuen Wohnung eine Kaution zu hinterlegen, während die Kaution aus der alten Wohnung noch nicht zurück erstattet wurde. Der Vermieter aber hat das Recht, die Kautionsrückzahlung erst nach der Endabrechnung der Nebenkosten zu leisten, da er auf diese Weise Nebenkosten-Nachzahlungen von der Kaution abziehen kann.

Streit über die Kautionsrückzahlung kommt zudem häufig auf, weil Mieter erst bei der Beendigung des Mietverhältnisses feststellen, dass die Kaution durch den Vermieter nicht ordnungsgemäß auf einem besonderen Konto und getrennt von dessen Vermögen zinsbringend angelegt wurde. Es gibt also viele Möglichkeiten, über die Kautionsrückzahlung mit dem Vermieter in Streit zu geraten. Grundsätzlich gibt der Mieter mit der Hinterlegung einer Kaution seine Möglichkeit, auf die Verwendung des Geldes Einfluss zu nehmen, ab. Der Vermieter hat das Recht, auch während des laufenden Mietverhältnisses auf die Kaution zurück zu greifen, um Reparaturen oder Renovierungen an der Mietsache vorzunehmen, wenn der Mieter die Zahlung verweigert. Aber nicht alle Reparatur- und Renovierungsarbeiten dürfen aus der Kaution bestritten werden, zumal nicht jede Verpflichtung den Mieter trifft.

In der Regel ist die Kautionsrückzahlung eng mit der Wohnungsübergabe nach der Beendigung des Mietverhältnisses verbunden. Befindet sich die Wohnung bei der Übergabe nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, so kann der Vermieter Nachbesserung fordern und diese, sofern der Mieter der Aufforderung nicht nachkommt, aus der Kaution bestreiten. Der Anspruch des Vermieters bezüglich des Zustands der Wohnung und die Bereitschaft des Mieters, Renovierungen und Reparaturen durchzuführen stimmen häufig nicht überein. Während der Mieter für die Beseitigung von Schäden verantwortlich ist, die von ihm verursacht wurden, gehören Schönheitsreparaturen grundsätzlich zur Instandhaltungspflicht, die das Bürgerliche Gesetzbuch dem Vermieter auferlegt.

Nach oben scrollen