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Eine der wichtigsten Entscheidungen beim Hausbau betrifft die Auswahl des Heizsystems. Bauvorschriften wie die Energie-Einsparverordnung stellen inzwischen hohe Ansprüche an Bauherren. Unter anderem legt die Energie-Einsparverordnung wichtige bautechnische Energiestandards fest, deren Einhaltung für die Erteilung der Baugenehmigung zwingend erforderlich ist.
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Damit nimmt die Vorschrift Einfluss auf Wärmedämmungs-Maßnahmen, insbesondere aber auf die Auswahl der Heiztechnik. Ab 2014 kommen weitere Bauvorschriften hinzu, denn neben einer Novellierung der EnEV plant auch die EU Energiespar-Vorschriften für Immobilien, die dann in allen Mitgliedsstaaten bindend sein sollen. Bereits jetzt schreibt die europäische Richtlinie für energieeffiziente Gebäude aus dem Jahr 2010 vor, dass ab 2021 nur noch Passiv- oder Nullenergiehäuser als Neubauten genehmigt werden sollen.
Vorschriften der Energie-Einsparverordnung
Durch die Regelungen der Energie-Einsparverordnung, die seit ihrem ersten Erlass im Jahr 2002 bereits zum dritten Mal novelliert wird, werden neue Gebäude zwar klimafreundlicher, doch die Bauplanung ist damit auch komplizierter. Unter anderem treffen Bauherren folgende Verpflichtungen:
- Begrenzung des jährlichen Primärenergiebedarfs des Hauses
- Einhaltung vorgegebener Sonneneintragskennwerte im Rahmen des Wärmeschutzes
- Begrenzter Heizwärmebedarf, der mit jeder Novellierung reduziert wird
- Energieausweis
- Einbeziehung erneuerbarer Energie-Quellen.
Um die jeweils aktuellen Grenzwerte für den Heizwärmebedarf einzuhalten, ist eine optimale Kombination aus Wärmeisolierung des Gebäudes und Heiztechnik erforderlich. Grundsätzlich trägt eine leistungsstarke Wärmedämmung zu einem verringerten Wärmebedarf bei, doch es gibt auch Techniken, die sich ohne ausreichende Wärmedämmung nicht realisieren lassen. Das trifft unter anderem auf eine Wärmepumpenheizung zu. Die optimale Einhaltung der Bauvorschriften aus der EnEV ist unter Berücksichtigung in naher Zukunft anstehender Novellierungen für Bauherren fast nur noch unter Hinzuziehung eines Energieberaters möglich.
Moderne Heiztechniken
Durch die Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz haben Bauherren nicht mehr die freie Wahl bezüglich ihrer Heiztechnik. Sie sind verpflichtet, moderne, energiesparende Heiztechniken sowie erneuerbare Energien einzusetzen. Nach wie vor sind Gas und Öl als Heizenergiequellen zulässig. Sie müssen jedoch mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kombiniert werden. Dazu eignen sich thermische Solaranlagen, Erdwärme-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder Pelletöfen. Die folgende Tabelle stellt die Investitionskosten für die modernen Heiztechniken in einem Einfamilienhaus gegenüber. Dabei muss berücksichtigt werden, dass einige Technologien zusätzliche Kosten durch die Bereithaltung von Lagerräumen und regelmäßige Wartung verursachen. Einen Raum für die Brennstofflagerung erfordern eine Ölheizung sowie die Pelletheizung. Solarthermie allein reicht als Heizungsanlage nicht aus. Für Zeiten schwacher Sonneneinstrahlung ist zusätzlich ein Primärheizsystem erforderlich. Die Kosten erhöhen sich daher um die Anschaffung einer Gas- oder Pelletheizung. Die Nutzung von Solarenergie, Erdwärme oder Pellets als Energie-Quelle wird staatlich gefördert durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Den Kosten steht zudem ein Einsparpotential von jährlich 200 bis 1.000 Euro für Energiekosten verglichen mit herkömmlicher Heiztechnik gegenüber.
Heiztechnik | Investitionskosten |
Gasheizung | 4.000 – 6.000 € |
Ölheizung | 4.000 – 6.000 € |
Erdwärmepumpe | 20.000 – 30.000 € |
Luftwärmepumpe | 8.000 – 12.000 € |
Pelletheizung | 10.000 – 15.000 € |
Solarthermie zur Warmwasserbereitung | 3.000 – 6.000 € |
Solarthermie mit Heizungsunterstützung | 7.000 – 12.000 € |
Blockheizkraftwerk | 10.000 – 30.000 € |
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