Mietaufhebungsvertrag

Der Mietaufhebungsvertrag kann eine Möglichkeit sein, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Wurde ein Zeitmietvertrag geschlossen, oder das ordentliche Kündigungsrecht für einen vertraglich festgelegten Zeitraum ausgeschlossen, gibt es die Möglichkeit für die Mietparteien, einen so genannten Mietaufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser Mietaufhebungsvertrag ist dann eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietvertrages.

mietaufhebungsvertragIst es aus einem wichtigen persönlichen Grund für den Mieter notwendig, schnell aus dem Mietvertrag entlassen zu werden und reicht die dreimonatige Kündigungsfrist nicht aus, können die Mieter dies ebenfalls aushandeln. Ob dies gelingt wird vom Verhandlungsgeschick des Einzelnen abhängen und auch von der Situation auf dem Wohnungsmarkt. Hat ein Vermieter Schwierigkeiten, die Wohnung neu zu vermieten, wird er den Mieter nicht so ohne weiteres aus dem Vertrag lassen. Liegt die Wohnung jedoch in einem angenehmen Wohnumfeld und lässt sich leicht weitervermieten, so wird sie der Vermieter gern aus dem Vertrag entlassen, da er beim Mieterwechsel problemlos auch eine Mieterhöhung vornehmen kann.

Es ist auf jeden Fall wichtig, während der Mietzeit ein gutes Verhältnis zum Vermieter auch bei Auseinandersetzungen zu halten, denn in diesem Fall kann man jederzeit über alles in einer guten Atmosphäre verhandeln.

Es lohnt sich in jedem Fall den Mietvertrag und seine Klauseln genau durchzusehen. Manchmal sind im Mietvertrag die entsprechenden Klauseln nicht oder nicht ordentlich ausgefüllt und damit sind sie unwirksam. Auch eine gute, fundierte Beratung kann in diesem Fall empfohlen werden, denn je mehr gute Argumente Sie haben, desto leichter wird es gelingen einen Mietaufhebungsvertrag auszuhandeln.

Nicht verlassen dürfen sie sich in diesen Fällen auf die Möglichkeit, Ihrem Vermieter einen Nachmieter zu benennen. Auch dann nicht, wenn der Nachmieter bereit ist, zu denselben Konditionen in den Vertrag einzusteigen. Grundsätzlich kann ein Vermieter verlangen, dass Sie und nur Sie den Vertrag erfüllen.

Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn Ihr Mietvertrag diese oder eine ähnliche Klausel enthält: Der Mieter kann einen Ersatzmieter bestimmen, mit dem ein neuer Mietvertrag abzuschließen ist. Solche Klauseln sind jedoch eher die Seltenheit, denn die Verträge werden meist vom Haus- und Grundbesitzerverein entworfen und sind eher vermieterfreundlich gehalten. Die Untervermietung für den Restzeitraum der Mietzeit wäre auch noch eine Alternative, doch auch das geht nicht gegen den Willen des Vermieters.

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