Nebenkostenabrechnung

Unter dem Begriff Nebenkostenabrechnungen werden die Betriebskosten für Miethäuser zusammengefasst. Sie unterscheiden sich nach Kalten Betriebskosten und Warmen Betriebskosten. Die Warmen Betriebskosten enthalten alle Kosten im Zusammenhang mit der Heizung und der Warmwasserversorgung. Heizkosten sind jeder einzelnen Mietwohnung direkt zuzurechnen und werden um die Kosten für den allgemeinen Stromverbrauch und die Wartung der Heizungsanlage erhöht. Die Kosten für die Warmwasserbereitung hängen in den meisten Miethäusern direkt mit den Heizkosten zusammen. Es gibt jedoch auch Wohnanlagen, in denen die Warmwasserbereitung von der Zentralheizung getrennt erfolgt.

Der große Bereich der Kalten Betriebskosten umfasst Nebenkostenabrechnungen für alle Kosten, die mit der Bereitstellung des Mietraumes verbunden sind. Der Vermieter kann die Kosten für Wohngebäudeversicherungen, für die Grundsteuer und Straßenreinigung auf die Mieter umlegen. Der Stromverbrauch der allgemeinen Räumlichkeiten im Haus, wie für die Beleuchtung des Treppenhauses oder der Kellerräume wird den Mietern ebenfalls in Form von Nebenkosten in Rechnung gestellt. Gebühren für die Abfallentsorgung, das Frischwasser und die Abwasserbeseitigung, aber auch Kosten für den Gärtner, der die Außenanlagen des Wohnhauses pflegt und für einen eventuell eingesetzten Verwalter sind in den Nebenkosten enthalten.

Die Höhe und die Art der Berechnung der Nebenkosten müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Fehlt eine solche Vereinbarung, dann muss der Mieter neben dem vertraglich vereinbarten Mietzins keine weiteren Zahlungen an den Vermieter leisten, da in diesem Fall von einer Bruttomiete auszugehen ist, in der sämtliche Nebenkosten enthalten sind. Dieser günstige Fall ist in der Praxis jedoch kaum anzutreffen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Vereinbarung einer Nebenkosten-Pauschale. Die Nebenkosten-Pauschale deckt alle Mietnebenkosten ab. Nebenkostenabrechnungen, in denen ermittelt wird, ob Nebenkosten tatsächlich in der gezahlten Höhe angefallen sind oder vielleicht sogar höher waren, gibt es bei der Vereinbarung einer Nebenkosten-Pauschale nicht.

Die am weitesten verbreitete Zahlung der Nebenkosten erfolgt durch die Nebenkosten-Vorauszahlung. Der Mieter zahlt jeweils monatlich im voraus einen Abschlagsbetrag auf die Nebenkosten und erhält in jedem Jahr Nebenkostenabrechnungen, in denen die geleisteten Zahlungen dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber gestellt werden. Das Resultat dieser Gegenüberstellung ist entweder eine Rückzahlung durch den Vermieter oder eine vom Mieter zu leistende Nachzahlung. Regelmäßig führen die Nebenkostenabrechnungen zu Problemen, da nicht immer Einigkeit über die Auslegung der Nebenkosten besteht.

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