Private Haftpflichtversicherung

Dass ein Schaden, den man einem anderen zufügt, ersetzt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall alle Kosten und Folgekosten. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden durch Unachtsamkeit oder durch Vorsatz entstanden ist.

private-haftpflichtversicherungBei vorsätzlicher Schädigung wird die Privathaftpflichtversicherung allerdings ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Gegenüber der geschädigten Person tritt die Privathaftpflicht innerhalb eventuell vertraglich geregelter Höchstdeckungsgrenzen an die Stelle des Schädigers und erstattet alle Kosten. Zu den Leistungen der Versicherung gehört auch die Prüfung des Anspruchs auf Art und Umfang, um zu verhindern, dass eine ungerechtfertigte Forderung durchgesetzt werden soll. Die Zusammensetzung der Beiträge nach Deckungsgrenze und Inhalt kann dem Vergleichsrechner entnommen werden.

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