Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung wird nur nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Sie dient also in der Regel zur Absicherung des überlebenden Familienteils oder einer Familie

Die Versicherung sichert nur das Risiko Tod, bei Ablauf der Versicherungszeit wird keine Auszahlung einer Versicherungssumme vereinbart. Sie eignet sich für die Familienversorgung, wenn Sie zum Beispiel Baukredite abzahlen. Die Festlegung der Versicherungssumme sollte vorher sorgfältig ermittelt werden. Machen Sie sich einen kompletten Haushaltsplan und beziehen Sie Ihre Kreditzahlungen, Ratenzahlungen (wie z.B. Autokredite)mit ein. Welche Art der Versicherung danach wählen wird ganz vom Zweck der Absicherung abhängig sein.

Falls Sie lediglich an eine Absicherung Ihrer Kredite denken, können Sie auch lediglich das Risiko in der Kredithöhe absichern. Sie könnten hierzu eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wählen. Die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme würde in dieser Variante während der Versicherungslaufzeit jährlich um den abgezahlten Betrag fallen. Die restliche Versicherungssumme entspricht bei dieser Versicherungsart also immer dem aktuellen Restschuldenstand des Kreditnehmers. Der Beitrag wird aufgrund des kontinuierlich fallenden Versicherungsrisikos im Laufe der Jahre günstiger als der Vertrag mit konstanter Versicherungssumme.

Bei der klassischen Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme während der gesamten Laufzeit gleich. Wie bei jeder Risiko-Versicherungsleistung werden eingezahlte Beiträge nicht zurückerstattet, der Versicherer trägt das Risiko des Todesfalles. Sollte dieser nicht eintreten hätten Sie das Geld zwar umsonst einbezahlt. Das müsste Ihnen die Absicherung Ihrer Familie dann eben wert sein. Falls Sie eine Erstattung nach Ablauf der Lebensversicherung wünschen, müssten Sie sich mit der Kapitallebensversicherung auseinandersetzen. Die Prämien werden je nach Kapitalansammlung jedoch wesentlich teurer sein.

Eine weitere Möglichkeit gäbe es auch bei der Risikolebensversicherung, nämlich die Option, dass die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds angelegt werden. Sie würden bei dieser Variante von den Rendite-Möglichkeiten der Börse profitieren. Eine Erfolgsgarantie wird allerdings nicht gegeben. Ein etwaiger Gewinn aus diesen Gewinnen wäre zum jetzigen Zeitpunkt noch steuerfrei. Auf Dauer kann man dies bei der derzeitigen schwankenden und sich ändernden Gesetzgebung nicht prognostizieren.

Die Risikolebensversicherung könnten Sie auch noch zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln. In diesem Fall würde bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit auch eine Rente in der vereinbarter Höhe an Sie ausbezahlt. Im Versicherungsfall wären Sie bei dieser Koppelung auch von der weiteren Beitragszahlung an die Risikolebensversicherung entbunden. Die Risikolebensversicherung könnte auch für Personengesellschaften zur Absicherung des Geschäftspartners geeignet sein. Dies ist besonders interessant, wenn Verwandte am Geschäft beteiligt sind. Auch für junge Existenzgründer, kann diese Risikoabsicherung unter Umständen wichtig sein. Die Folgen für die Existenz kann beim Verdienst Ausfall des Jungunternehmers das Aus bedeuten.

Nach oben scrollen