Energiesparhäuser zeichnen sich durch eine außergewöhnliche Energieeffizienz aus. Diese erreichen sie auf unterschiedlichen Wegen, durch Wärmedämmung, moderne Heiztechniken und die Form der Architektur. Damit ein Haus als Energiesparhaus anerkannt wird, muss es neben den allgemein üblichen Bauvorschriften auch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten. Im Wesentlichen muss ein Energiesparhaus daher folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anteilige Deckung des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien
- Jährlicher Primärenergiebedarf unterhalb 60 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche.
Deutlich weiter gehen diese Vorgaben für spezielle Formen der Energiesparhäuser, zum Beispiel für das Effizienzhaus 55 oder 40. Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung fordert darüber hinaus weitere Energieeinsparungen.
Energiesparendes Bauen wird belohnt
Bauherren, die sich für die Errichtung eines Energiesparhauses entscheiden, werden in zweierlei Hinsicht für diese Entscheidung belohnt. Zum einen sparen sie Energie ein und profitieren damit langfristig von niedrigeren Ausgaben für Gas, Strom oder andere Energiequellen, zum anderen erhalten sie staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Die Förderprogramme sind vielfältig und werden vom Bund, den Bundesländern und von Gemeinden und Gemeindeverbänden bewilligt. Darüber hinaus trägt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, zu niedrigeren Baufinanzierungskosten bei. Unter anderem stehen folgende Fördermittel zur Verfügung:
- zinsgünstige Darlehen durch die KfW
- Kreditzuschüsse durch die KfW bei Erreichen besonders hoher Energieeffizienzklassen
- Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse durch Bundesländer
- Förderung durch kommunale Zuschüsse
- spezielle Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Nutzung regenerativer Energiequellen.
Das KfW-Effizienzhaus
Für das KfW-Effizienzhaus sieht die Kreditanstalt für Wiederaufbau verschiedene Abstufungen nach dem Effizienzgrad vor. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert das KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 in unterschiedlicher Höhe. Die Ziffer gibt an, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes im Verhältnis zu den Vorgaben der Energieeinsparverordnung ist. Die höchste Stufe ist damit das KfW-Effizienzhaus 40, denn der Energiebedarf dieses Hauses beträgt gerade einmal 40 Prozent der Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Wie Bauherren diesen Wert erreichen, ob durch eine verbesserte Wärmedämmung, die Nutzung sparsamer Heiztechniken oder regenerativer Energiequellen, bleibt ihnen vorbehalten, in der Regel wird es eine Kombination aus allen Möglichkeiten sein. Während Bauherren für ein Effizienzhaus 70 ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro von der KfW erhalten, belohnt das staatliche Kreditinstitut Bauherren eines KfW-Effizienzhauses 55 und 40 zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 oder 10 Prozent. Auch in Niedrigzinsphasen ist der Zinssatz für ein KfW-Darlehen niedriger, als die günstigen Bankzinsen.
Aktiv sparen mit dem Passivhaus
Extrem gering ist der Energiebedarf eines Passivhauses. Damit unterschreitet diese Bauweise die Werte eines KfW-Effizienzhauses 40 und wird in entsprechender Weise gefördert.
Charakteristisch für ein Passivhaus ist der Verzicht auf eine klassische Heizung. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch passive Nutzung vorhandener Wärme, daher auch sein Name. Was im ersten Moment sehr abstrakt klingt, lässt sich einfach erklären. Das Passivhaus ist mit einem modernen Lüftungs- und Wärmetausch-System ausgestattet, dass die im Gebäude vorhandene Wärme reinigt und durch ein Belüftungssystem zur Beheizung nutzt. Typische Wärmequellen in einem Passivhaus sind
- Abwärme von Personen
- Abwärme von Geräten
- Sonneneinstrahlung.
Im Prinzip bezieht der Wärmetauscher also die Wärme aus der Luft. Innovative Lüftungssysteme sorgen dabei ständig für frische Luft und ein angenehmes Klima im Haus. Damit die vorhandenen Wärmequellen zur Beheizung des Gebäudes ausreichen, benötigt es eine optimale Wärmedämmung vom Fundament bis zum Dach.