Wohnflächenberechnung

Der Mietzins für Mietwohnungen und vermietete Häuser berechnet sich nach der Quadratmeterzahl der einzelnen Wohneinheiten, der sogenannten Wohnfläche. Nur unter Zugrundelegung des Quadratmeter-Mietpreises ist ein nachvollziehbarer Vergleich zwischen den Mietkosten für verschiedene Wohnungen möglich.

Man könnte annehmen, dass die Ermittlung der Quadratmeterzahl einer jeden Wohnung einfach und unkompliziert ist. Man misst einfach die Grundfläche jedes Raumes in der Wohnung aus und addiert diese Flächen. So einfach ist es jedoch nicht. Zunächst muss einmal geklärt werden, welche Flächen überhaupt zur Wohnfläche gehören. Neben der eigentlichen Wohnung nutzen Mieter regelmäßig auch andere Räume im Haus. Zu fast jeder Mietwohnung gehört mindestens ein Kellerraum, hinzu kommt die Nutzung von Waschküchen, Fahrradkellern, Garagen oder anderen Lagerräumen. In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf, ob auch diese Räume in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden.

Grundsätzlich dürfen nur die Grundflächen zu hundert Prozent in die Wohnflächenberechnung einfließen, deren lichte Höhe zwei Meter nicht unterschreitet. Das bedeutet für Flächen unter Dachschrägen, dass diese nicht vollständig einbezogen werden. Hier gilt die Regelung, dass Raumflächen in einer Höhe von einem Meter bis zu zwei Metern nur zu fünfzig Prozent berücksichtigt werden können und solche mit einer niedrigeren Raumhöhe überhaupt nicht. Wintergärten, Balkone, Dachloggien, Dachgärten und überdachte Freisitze werden ebenfalls nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Schornsteine, Mauern und Pfeiler müssen von der Wohnfläche abgezogen werden, wenn ihre Grundfläche weniger als 0,1 Quadratmeter beträgt.

Zur Wohnfläche müssen solche Flächen hinzugerechnet werden, die sich vor bodentiefen Fenstern oder anderen Mauervorsprüngen befinden, sofern diese tiefer sind, als dreizehn Zentimeter. Auch Erker und Wandschränke gehören zur Wohnfläche, wenn sie eine Fläche von mindestens 0,5 Quadratmetern bedecken. Kellerräume, Abstellräume, Dachböden und andere Lagerräume dürfen nicht in die Wohnflächenberechnung einfließen.

Die Wohnflächenberechnung kann zudem auf der Grundlage der Rohbaumaße oder der Fertigmaße erfolgen, denn auch hier gibt es einen Unterschied. In den Rohbaumaßen sind unter Umständen die Flächen enthalten, die von Wänden eingenommen werden und demzufolge nicht als Wohnfläche verfügbar sind. Aus diesem Grunde muss eine Wohnflächenberechnung auf Grundlage der Rohbaumaße um drei Prozent gekürzt werden. In die Wohnfläche nach dem Fertigmaß werden nur die Entfernungen zwischen den Wänden einbezogen.

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