Wohngeldtabelle

Um einen Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen zu haben, darf das Familieneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Es ist ein Grundsatz aller Sozialleistungen, dass sie nur für solche Personenkreise zur Verfügung stehen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens darauf angewiesen sind. Die Einkommensgrenzen und die jeweils zu bewilligende Höhe des Wohngeldes berechnen sich nach der Wohngeldtabelle, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Anlage zum Wohngeldgesetz herausgegeben wird.

Es gibt nicht nur eine Wohngeldtabelle, sondern mehrere, die sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße richten. Darüber hinaus richten sich die Mietzuschüsse der Wohngeldtabelle danach, welcher Mietenstufe die Wohnung zuzurechnen ist. Diese wiederum ergibt sich aus der Höchstbetrags-Tabelle für Mieten, in der die jeweiligen örtlichen Mietspiegel berücksichtigt sind.
Anhand der Anzahl der Familienmitglieder, des Höchsteinkommens und der Mietenstufe kann jede Person aus der Wohngeldtabelle entnehmen, ob und in welcher Höhe ihr Wohngeld zusteht.

Das Höchsteinkommen setzt sich aus Löhnen, Gehältern, Renten und anderen Leistungen zusammen, wobei verschiedene Freibeträge in Abzug gebracht werden. Auch für die Ermittlung des Höchsteinkommens veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Tabellen, aus denen sich relativ leicht entnehmen lässt, in welcher Stufe der Wohngeldtabelle sich das eigene Höchsteinkommen befindet.

Die exakte Berechnung des Wohngeldes muss jedoch der Antragsteller nicht selbst vornehmen, sondern er muss einen Wohngeld-Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung stellen. Dort wird unter Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Verhältnisse und der Wohngeldtabelle die Höhe des individuellen Wohngeldes berechnet.

Die Höchstbetrags-Tabelle für Mieten und Belastungen berücksichtigt die Bruttokaltmiete. Dabei handelt es sich um die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung. Zusätzlich zu dem so ermittelten Wohngeld wird ein Heizkostenzuschuss bewilligt, der sich ebenfalls an der Anzahl der Haushaltsmitglieder orientiert. Wer tatsächlich eine höhere Miete bezahlt, als der Höchstbetrag laut Wohngeldtabelle vorsieht, erhält keine weiteren Zuschüsse. Es wird dem Antragsteller freigestellt, sich nach einer neuen Wohnung mit einer geringeren Miete umzusehen.

Die Wohngeldtabelle ist kostenlos beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie bei den Mietervereinen, in den Wohngeldbehörden und den Verbraucherzentralen erhältlich.

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