Wohngeldberechnung

Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Familiengröße, dem Einkommen und der Größe der Wohnung ist vor allem die Höhe der Miete einer dieser Faktoren. Die Mieten in Deutschland unterscheiden sich je nach Region. Sie sind zum Beispiel in Großstädten teurer, als in ländlichen Regionen und in strukturschwachen Gebieten niedriger, als in wirtschaftlich stärkeren Landstrichen. Damit diesen Unterschieden Rechnung getragen werden kann, wird bei der Wohngeldberechnung der örtliche Mietspiegel zugrunde gelegt und dieser unterscheidet sich von Ort zu Ort. Diese Unterschiede werden in einer Tabelle berücksichtigt, nach der die Miethöhe je nach Personenzahl und Mietspiegel berücksichtigt wird.

Um zunächst festzustellen, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht, muss der Antragsteller das gesamte Brutto-Einkommen aller Familienmitglieder angeben. Vom Einkommen werden Freibeträge und regelmäßig zu leistende Unterhaltszahlungen abgezogen. Neben Löhnen und Gehältern zählen auch das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld, Kapitaleinkünfte von mehr als hundert Euro pro Jahr, Sonn- und Feiertagszuschläge und Versorgungsbezüge sowie Mieteinnahmen zum Einkommen, das in die Wohngeldberechnung einfließt. Pauschal wird für jeden Arbeitnehmer ein Betrag von 920 Euro im Jahr von dem so ermittelten Einkommen in Abzug gebracht. Darüber hinaus gibt es pauschale Abzugsbeträge in Höhe von je zehn Prozent für Lohn- und Einkommenssteuern, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sofern diese Zahlungsverpflichtungen bestehen. Wer nicht von diesen finanziellen Belastungen betroffen ist, erhält einen pauschalen Abzug in Höhe von sechs Prozent.

Weitere Abzüge vom Bruttoeinkommen werden für besondere Härtegrade vorgenommen, so zum Beispiel für behinderte Haushaltsmitglieder, Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, berufstätige Kinder zwischen 16 und 25 Jahren sowie alleinerziehende Personen. Die Wohngeldtabelle bestimmt, wie hoch das Einkommen höchstens sein darf, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Das um die verschiedenen Abzugsbeträge bereinigte Familieneinkommen wird also der Wohngeldtabelle gegenübergestellt. Eine Einzelperson erhält zum Beispiel Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht höher ist, als 870 Euro im Monat, leben vier Personen in einem Haushalt, so darf das bereinigte Monatseinkommen 1 900 Euro nicht überschreiten, um überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Die Höhe des Wohngeldes ist innerhalb der Wohngeldtabelle nach dem Einkommen gestaffelt. Zusätzlich zum Wohngeld fließt ein Heizkostenzuschlag in die Wohngeldberechnung ein.

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