Wohnungsabnahmeprotokoll

Immer dann, wenn die Suche nach einer neuen, größeren und schöneren Wohnung endlich von Erfolg gekrönt ist, macht sich eine gewisse Euphorie breit. Sofort hat man Ideen, wie man die Möbel in der neuen Traumwohnung aufstellen kann, in welchen Farben man die Wände gestaltet, wie die Gardinen aussehen sollen und wo die Lieblingsbilder aufgehängt werden. Bei der Anmietung einer neuen Wohnung ist einfach kein Platz für ein Gefühl des Misstrauens. Der neue Vermieter macht einen netten und freundlichen Eindruck und man kann sich überhaupt nicht vorstellen, dass es einmal zu Uneinigkeiten kommen kann. Aber auch der Vermieter freut sich darüber, für seine Wohnung zuverlässige und passende Mieter gefunden zu haben und lässt sich während der Wohnungsbesichtigung auch einmal zu einem Versprechen hinreißen, die eine oder andere Verbesserung vorzunehmen oder einen vorhandenen Mangel rechtzeitig zum Einzugstermin zu beseitigen.

Ist der Mietvertrag erst einmal unterschrieben, fühlen sich beide Vertragsparteien sicher und Versprechen, die nicht im Mietvertrag festgehalten wurden, müssen nun nicht mehr zwingend eingehalten werden. In der Regel vergehen zwischen der Unterschrift des Mietvertrags und der Übernahme der Wohnung einige Monate, so dass der Vermieter noch Zeit hat, Verbesserungen vorzunehmen. Zu einer ersten Ernüchterung kommt es daher meistens zum Termin der Wohnungsübernahme durch die neuen Mieter. Der Vermieter hat die versprochenen Verbesserungen noch nicht vorgenommen und verspricht erneut, dieses Versäumnis bis zum Einzugstermin nachzuholen. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, das Versprechen des Vermieters schriftlich festzuhalten, und zwar in einem Wohnungsabnahmeprotokoll, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.

Aber auch dann, wenn es keine Versprechungen des Vermieters gibt, sollte trotz der Freude über die neue Wohnung und das freundliche Verhältnis zum neuen Vermieter nicht darauf verzichtet werden, ein Wohnungsabnahmeprotokoll zu erstellen. Häufig finden sich in der Wohnung, wenn die Vormieter ausgezogen und alle Wände und Böden frei sichtbar sind, noch Mängel oder Schäden, die durch einen Vormieter verursacht wurden. Um diese Schäden nicht nach der Beendigung des Mietverhältnisses selbst angelastet zu bekommen, sollte man sie unbedingt im Wohnungsabnahmeprotokoll festhalten und den Vermieter unterschreiben lassen, dass diese Mängel bereits bei der Übernahme der Wohnung bestehen. Auch die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler können im Wohnungsabnahmeprotokoll aufgeführt werden.

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