Betriebskostenverordnung

Die neueste Fassung der Betriebskostenverordnung ist seit dem 1.1.2004 gültig. Betriebskosten entstehen laufend durch den Gebrauch eines Gebäudes. Für Mietverträge, die vor dem 1.1.2004 unterzeichnet wurden, gelten nach wie vor die alten Regelungen. In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten der Eigentümer (z. B. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten außerhalb der Wohnung) und welche der Mieter (z. B. Renovierungsarbeiten innerhalb der Wohnung entsprechend der Abnutzung) zu tragen hat.

betriebskostenverordnungNach der aktuellen Betriebskostenverordnung sind jetzt folgende Kosten vom Mieter zu tragen: Müllbeseitigung, Reinigung/Wartung von einzelnen Gasfeuerstätten, Versicherung gegen Elementarschäden (Gebäudebrand, Wasser, Blitz usw. war bisher Sache des Eigentümers) Gemeinschaftsantennen für den Fernseh- und Rundfunkempfang usw. Auf die Mieter kommen also durch die neue Verordnung einige zusätzliche Belastungen hinzu. Der Vermieter wird hingegen leicht entlastet.
Es ist jedoch trotz aller Verordnungen immer wichtig, in den Mietvertrag (in diesem Fall ist das Datum des Mietbeginns ausschlaggebend) zu schauen. Auch wenn man ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter hat, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Wenn man nicht sicher ist, ob die Festlegungen im Mietvertrag den neuen Regelungen entsprechen, sollte man sich beraten lassen. Eine auf Jahre zu hohe Betriebskostenabrechnung kann sich zu einem hübschen Sümmchen anhäufen. Als Mitglied in einem Mieterschutzverein bekommt man als Mieter im Zweifelsfall eine gut fundierte Beratung. Bevor Sie unnötig teure Rechtsanwaltskosten für eine Beratung in Kauf nehmen, kann es sich auch rechnen einem solchen Mieterschutzbund beizutreten. Die Mitgliedsbeiträge sind in der Regel moderat. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder auch im Internet. Verordnungen (für Betriebs- und Heizkosten) ändern sich laufend und da kann eine gute Beratung rasch einige Hundert Euro sparen.

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