Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung ist am 1. Januar 2009 aktualisiert worden. Die Änderung wurde aufgrund des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) ausgeführt. Die Anreize zum Energie sparen sollen durch die neuen Festlegungen die Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich erreichen. Die Änderungen wurden notwendig aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes.

Nach welchem Schlüssel der Heizungs- und Warmwasserverbrauch umzulegen ist, konnte bisher vom Eigentümer bestimmt werden. Mit der neuen Verordnung kann der Gebäudeeigentümer eventuell auch die Verteilkriterien verändern, wenn er einen fundierten Grund hat, z. B. den Bau einer neuen Heizungsanlage im Gebäude.
Die Bewohner des Vermietobjekts müssen vor Beginn der Abrechnungszeit über die Änderung der Verteilungsberechnung informiert werden.

Die Heizkostenverordnung dient dem Vermieter als Grundlage für seine Abrechnung bei den Mietnebenkosten (Heiz- und Warmwasserkosten). Der verbrauchsabhängige Anteil erhöht sich durch die neue Verordnung. Dies soll ein Anreiz sein, den Energieverbrauch der Mieter zu senken, denn den eigenen Verbrauch können sie selbst steuern. Früher gab es eine größere Umlage auf die Wohnfläche und wenn sich nicht alle einig waren beim Energie sparen, dann war das eigene Verhalten unwichtig. Veraltete Geräte zum Zählen des Energieverbrauchs sollen zügig ausgetauscht werden. Zählgeräte für die Heizkosten, die vor dem 1. Juli 1981 und Warmwasserzähler, die vor dem 1. Juli 1987 eingebaut wurden, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht werden.

Der Trend im Bauwesen geht immer mehr zu Passivhäusern. Das wird durch die neue Heikostenverordnung auch gefördert. Für diese Energie sparenden Häuser gelten besondere Regelungen in der Heizkostenverordnung.

Durch die hohen Energiekosten sind viele Endverbraucher inzwischen bereit auch ihre Häuser zu dämmen. Wer auf den Energiebedarf seines Hauses achtet, kann viel Geld sparen. Die Beratung durch einen Energieberater wird hierdurch auch immer interessanter für viele Hausbesitzer. Auch für Mieter ist es Kosten sparend, in ein Gebäude einzuziehen, das einen niedrigen Heizenergiebedarf hat. Bei der Vermietung kann man sich den Energiepass vorlegen lassen. So weiß der Mieter schon vor Abschluss des Mietvertrages, ob es sich um ein gutes, energieeffizientes Gebäude handelt.

Tipp: unter www.heizspiegel.de finden sowohl Vermieter als auch Mieter Anregungen. Es gibt viele Beratungstools, z.B. die Berechnung ob Heizkosten zu hoch sind. Hier können Mieter herausfinden, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind.

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