Mieterhöhung

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung vornehmen möchte, muss er dies dem Mieter auf jeden Fall schriftlich mitteilen. Er muss die Gründe für die Erhöhung angeben. Die Bestimmungen und Einschränkungen sind festgelegt im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MiethöheG § 1-17).

Der Vermieter kann sich vor allem auf den Mietspiegel der Gemeinde / Stadt berufen, falls die darin festgelegte ortsübliche Miete eines Vergleichsobjektes über der im Mietvertrag festgelegten Monatsmiete liegt. Außerdem hat der Vermieter das Recht einer Mieterhöhung nach Renovierungsarbeiten (nach § 559 BGB) in entsprechendem Umfang, verbunden mit einem Wohnmehrwert für den Nutzer des Mietobjekts. Die Mietpartei muss aufgefordert werden, der Erhöhung zuzustimmen. Der Mieter hat dann zu seiner Zustimmung den Rest des Zugangsmonats der Erhöhungsankündigung, plus 2 Monate Zeit, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung zu prüfen und zuzustimmen oder abzulehnen. Es ist wichtig, schon im Vorfeld genau auf die Höhe der Miete zu achten, denn eine Änderung im Nachhinein kann nicht einseitig geändert werden, sondern nur im gegenseitigen Einvernehmen. Es sei denn, im Mietvertrag wurde eine Staffelmiete (nach § 557a BGB) vereinbart, dann steigt die Miete zu den vereinbarten Zeitpunkten automatisch an, ohne dass der Vermieter eine besondere Aufforderung senden muss.

Sollte die Mieterhöhungsankündigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, so muss der Mieter die Mieterhöhung auch rückwirkend zahlen, wenn sie gerichtlich doch festgestellt wird. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Mieter gut beraten, einer Mietervereinigung beizutreten, denn diese wird ihn schon im Vorfeld beraten. Fundiertes Fachwissen ist im Fall einer Rechtsstreitigkeit wichtig, denn solche Auseinandersetzungen dauern in der Regel ziemlich lange und das kann dann eine hohe Mietnachzahlung nach sich ziehen. Außerdem muss man üblicherweise, wenn man einen Rechtsstreit verliert auch die Gerichtskosten übernehmen.

In jedem Fall ist es richtig, den Mietvertrag und seine Klauseln genau zu lesen. Im Fall einer Mieterhöhungsankündigung ist jeder Passus dieses Vertrages, den schließlich beide Vertragspartner unterschrieben haben, sehr wichtig. Liegt die neu vom Vermieter festgelegte Miete nämlich nicht über dem ortsüblichen Mietspiegel, dann muss der Mieter die angekündigte Mieterhöhung akzeptieren. Ebenso verhält es sich mit Renovierungsarbeiten, die der Vermieter durchgeführt hat und die durch den Wohnmehrwert für den Nutzer auch eine Berechtigung zur Mieterhöhung sein können.
Ohnehin sind Vermieter gut beraten beim Thema Miete fair mit ihren Mietern umzugehen, schließlich vertrauen sie ihrem Mieter ihr Eigentum an. In Rahmen einer fairen Partnerschaft kann ein Eigentümer dann sicherlich auch darauf vertrauen, dass mit seinem Eigentum pfleglich umgegangen wird.

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