Wohnungsübergabeprotokoll

Nach dem Auszug aus einer Wohnung kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Das hängt häufig damit zusammen, dass Klauseln im Mietvertrag zu ungenau sind und am Ende verschieden ausgelegt werden. Manchmal erwarten Vermieter aber auch mehr von ihren Mietern, als ihnen zusteht und auch manche Mieter muten ihren Vermietern eine Menge zu. Nicht immer ist eine Wohnung bei der Übergabe geräumt und besenrein. Häufig ist sie außergewöhnlich verschmutzt und Sanitärobjekte, Türen oder Fußböden wurden durch den Mieter beschädigt. Manche Vermieter müssen Wohnungen nach dem Auszug ihrer Mieter vollständig renovieren und sogar noch deren Müll aus der Wohnung entfernen.

Zur Sicherheit für beide Seiten, den Mieter und den Vermieter, ist es sinnvoll bei der Wohnungsübergabe ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Während der gemeinsamen Besichtigung der Wohnung werden im Wohnungsübergabeprotokoll alle Mängel aufgelistet, die in der Wohnung vorhanden sind. Dabei ist es vor allem für den Mieter hilfreich, wenn bereits beim Bezug der Wohnung ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt wurde. So kann der Vermieter nicht einem eventuellen Irrtum unterliegen, dass Mängel, die schon beim Einzug vorhanden waren, durch den letzten Mieter verursacht wurden.

Sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, welche Mängel vom Mieter zu vertreten sind, dann wird das Wohnungsübergabeprotokoll vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben. Der Mieter erhält eine Nachbesserungsfrist und ist nun dafür verantwortlich, die Schäden zu beheben oder, sofern er selbst nicht in der Lage zu einer fachmännischen Beseitigung der Schäden ist, einen Handwerker zu beauftragen. Alternativ können Mieter und Vermieter sich auch darüber einigen, die Kaution um einen gewissen Betrag zu reduzieren, mit dem die Mängelbeseitigung dann abgegolten ist.

Mängel an der Wohnung, die vom Mieter zu vertreten sind und nicht im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert wurden, muss der Mieter nicht beseitigen, denn der Vermieter wird später nur schwer glaubhaft machen können, dass es diese Mängel bei der Wohnungsübergabe gab.

Auch dann, wenn keine Mängel und keine Schäden an der Wohnung vorhanden sind, sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden. In diesem Fall erklären beide Parteien, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. In das Wohnungsübergabeprotokoll gehören auch der Hinweis auf die Rückgabe der Wohnungsschlüssel und die Zählerstände der Strom-, Gas- und Wasserzähler.

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