Heizkostenverteiler
Vermieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Heizkosten in den von ihnen vermieteten Wohnungen verbrauchsabhängig zu ermitteln. Das bedeutet, dass sie nicht ohne Grund einen Durchschnittswert nach der Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen oder nach der Wohnfläche berechnen dürfen. Eine wohnflächenabhängige Heizkostenabrechnung ist nur dann erlaubt, wenn eine besonders energiesparende Heiztechnik eingesetzt wird oder […]
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