Service

Im Einrichtungsforum tauschen sich nicht nur viele Leute über die angesagten Einrichtungstrends aus, schildern nicht nur ihre Erfahrungen, die sie mit manchen Herstellern und Händlern und deren Produkten gemacht haben und die Beiträge der Forenmitglieder beschränken sich auch nicht auf gute Tipps im Heimwerker-Bereich. Vielmehr werden darüber hinaus interessante Service-Leistungen geboten, die für jeden interessant sind, der sich für Wohn-Design und alle Themen, die damit im Zusammenhang stehen, interessiert. Eigentlich ist das Einrichtungsforum insgesamt eine einzige Service-Einrichtung, die von den Mitgliedern geschaffen wird, indem sie ihre Beiträge hier veröffentlichen. Darüber hinaus werden regelmäßig Termine interessanter Veranstaltungen und Messen veröffentlicht, so dass nicht nur Mitglieder im Forum, sondern auch jeder Besucher jederzeit über aktuelle Veranstaltungen informiert ist.

Die Mitgliedschaft im Einrichtungsforum ist natürlich kostenlos. Es handelt sich um eine offene Gemeinschaft, in der sich einfach viele Menschen treffen können, die das Interesse an dem Thema teilen. Als registriertes Mitglied des Einrichtungsforums hat man darüber hinaus die Möglichkeiten, umfassend alle Beiträge zu lesen, eigene Beiträge zu verfassen und Links zu anderen interessanten Seiten zu öffnen. Interessant ist auch die Möglichkeit, eigene Bilder hochzuladen, denn dadurch kann man zum einen den anderen Mitgliedern seine verwirklichten Ideen zeigen, andererseits aber auch sein Problem anschaulich darstellen und es somit anderen Mitgliedern im Forum erleichtern, die richtigen Lösungen vorzuschlagen.

Die Registrierung im Forum ist einfach und unkompliziert. Man wählt einen Namen und sichert seinen Zugang mit einem Password. Dann gibt man noch sein Geburtsdatum an und natürlich seine email-Adresse. Zum Schluss trägt man noch den angegebenen Sicherheitscode ein und schon nach wenigen Minuten erhält man eine email mit einem Bestätigungslink. Sobald man diesen Link durch Anklicken bestätigt hat, kann man sich an allen Aktivitäten im Einrichtungsforum beteiligen und von dem kompletten Service-Angebot profitieren.

Die Strommixer

Früher noch Luxus – heute aus den Haushalten der westlichen Zivilisation nicht mehr wegzudenken. Es gibt kaum Dinge des täglichen Lebens, die ohne diesen „Saft“ überhaupt noch funktionieren würden. Wurden in damaligen Zeiten viele Arbeitsprozesse noch manuell ausgeführt, ist Fortschritt ohne Strom heutzutage unvorstellbar. Seit geraumer Zeit ist hier ein Umdenkensprozess in Gang gekommen, der […]

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E.ON

Der Markt der Stromlieferung wurde in der Zwischenzeit liberalisiert und bietet eine nahezu unüberschaubare Landschaft an Unternehmen, Anbietern und Tarifen. Eines der größten Unternehmen auf diesem Markt ist die E.ON AG. Dieses Unternehmen agiert europaweit nicht nur mit der Stromlieferung an Endabnehmer, sondern auch mit zahlreichen anderen Aktivitäten. Der riesige Energiekonzern E.ON ist ein deutsches

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Clevergy

Jeder braucht Strom. Ob es der Toaster ist, der das Frühstück versüßt, der Herd, der das Mittagessen genießbar macht, oder der Fernseher, der den Feierabend eben zum Feierabend macht, wir können uns ein Leben ohne Strom kaum noch vorstellen. Doch wo kommt der Strom eigentlich her? Ein Unternehmen, das ihn hat und an uns liefert,

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Mieterbund, Mieterschutzbund

Mieter können einem Mieterbund, bzw. Mieterschutzbund als Mitglied beitreten. Nur die Mitglieder in einem Mieterbund erhalten Aufklärung über Mietfragen (sofort nach dem Eintritt in den Mieterbund) und normalerweise auch den Rechtsschutz bei Streitigkeiten (in der Regel nach drei Monaten). Bevor Sie Mitglied werden in einem Mieterschutzbund, erkundigen Sie sich ob der Mitgliedsbeitrag auch den Rechtsschutz

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Mietminderung

Wichtig ist es, zuerst einmal dem Vermieter anzuzeigen, dass die Wohnung nicht dem Mietvertrag entspricht also mangelhaft ist. Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel und Fehler an der Mietsache beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht zügig nach, kann der Mieter die Miete mindern. Der Mieter kann auch Schadenersatzansprüche anmelden oder im schwersten Fall (das

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Mietspiegel

Die Gemeinden erstellen, je nach Größe des Wohnumfelds (Großstadt, Stadt, Gemeinde usw.) Wohnwert und weiteren Kriterien (Baujahr, Ausstattung, Größe der Wohnung, Wohnlage usw.) einen Mietspiegel. Dieser Mietspiegel ist ein Richtwert zur Vermietung von Wohnraum. Am Mietspiegel orientieren sich die meisten Eigentümer, wenn sie eine Immobilie vermieten möchten. Dass es ein Richtwert ist heißt jedoch nicht,

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Zimmervermietung

Möchte ein Mieter einzelne Zimmer seiner Wohnung vermieten, muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn auch bei der Zimmervermietung ist ein Untermietvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich notwendig. Die Grundlage für die Vermietung und auch Untervermietung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die „Gebrauchsüberlassung an Dritte“ (§ 540 BGB) ist grundsätzlich von der Genehmigung des Vermieters

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Nachmieter

Wenn Sie vor Ende der Mietzeit ausziehen müssen, dürfen Sie vielleicht einen Nachmieter stellen. Ein Interesse daran kann der Mieter auch haben, wenn er die Küche oder einen besonderen Boden in die Wohnräume eingebaut hat und dafür eine Entschädigung möchte. Das Recht, einen Nachmieter zu stellen, hat ein Mieter nur, wenn dies im Mietvertrag so

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Häuser Vermietung

Auch bei der Häuser Vermietung wird ein Mietvertrag geschlossen. Es wird selten eine Warmmiete vereinbart, sondern im Mietvertrag eine Kaltmiete festgelegt und der Mieter trägt alle weiteren Nebenkosten selbstschuldnerisch gegenüber den Energieträgern. Eine Nebenkostenabrechnung wird dadurch überflüssig, denn der Mieter eines Hauses bezahlt seine Energiekosten nach dem Verbrauch selbst und muss diese nicht durch den

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Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete vom Staat für sozial Bedürftige. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von verschiedenen Fakten. Von der Zahl, der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Wichtige Kriterien sind außerdem das Gesamtfamilieneinkommen und natürlich die Miethöhe. Den Zuschuss gibt es bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Wer allerdings noch

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