Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen dienen der Pflege und dem Erhalt der Mietsache. Der Mieter ist selbstverständlich verpflichtet, mit der Mietsache ordentlich umzugehen. Das schließt natürlich auch die Pflicht ein, objektiv notwendige Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung zu machen. Es ist jedoch nicht zulässig, dem Mieter unnötige Schönheitsreparaturen (wie tapezieren, streichen usw.) nach einem starren Fristenplan aufzubürden. Alles innerhalb der […]
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