Mietrecht

Häufig kommt es zu Problemen zwischen Vermietern und Mietern, weil nicht jedes Detail eindeutig oder richtig im Mietvertrag geregelt ist. Grundsätzlich ist das Mietverhältnis ein freies Vertragsverhältnis zwischen einem Vermieter und seinen Mietern. Zum Schutz beider Vertragsparteien ist jedoch die Freiheit der Vertragsgestaltung durch verschiedene gesetzliche Einschränkungen begrenzt.

Die meisten Streitigkeiten treten bei der Beendigung des Mietverhältnisses auf. Vermieter behalten gelegentlich Teile der vom Mieter hinterlegten Mietkaution ein, um nach dem Auszug des Mieters Reparaturen durchführen zu lassen oder ausstehende Mietnebenkosten davon zu begleichen. Häufig entsteht der Ärger schon allein deshalb, weil der Vermieter die hinterlegte Kaution nicht sofort zurück zahlt oder weil er sie nicht vorschriftsmäßig angelegt hat und dem Mieter dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Neben der Rückzahlung der Mietkaution sind die Durchführung von Renovierungsarbeiten beim Auszug aus der Wohnung oder die Rückführung der Wohnung in den ursprünglichen Zustand häufige Streitpunkte. Derartige Probleme können von vornherein vermieden werden, wenn ein Mietvertrag vor der Unterzeichnung gründlich gelesen und gegebenenfalls auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird. Unterstützung bei der Überprüfung des Mietvertrags, aber auch bei aufkommenden Streitigkeiten gewähren die jeweiligen Verbände sowie spezielle Beratungsangebote im Internet.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen dienen der Pflege und dem Erhalt der Mietsache. Der Mieter ist selbstverständlich verpflichtet, mit der Mietsache ordentlich umzugehen. Das schließt natürlich auch die Pflicht ein, objektiv notwendige Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung zu machen. Es ist jedoch nicht zulässig, dem Mieter unnötige Schönheitsreparaturen (wie tapezieren, streichen usw.) nach einem starren Fristenplan aufzubürden. Alles innerhalb der […]

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Betriebskostenverordnung

Die neueste Fassung der Betriebskostenverordnung ist seit dem 1.1.2004 gültig. Betriebskosten entstehen laufend durch den Gebrauch eines Gebäudes. Für Mietverträge, die vor dem 1.1.2004 unterzeichnet wurden, gelten nach wie vor die alten Regelungen. In der Betriebskostenverordnung ist festgelegt, welche Kosten der Eigentümer (z. B. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten außerhalb der Wohnung) und welche der Mieter (z.

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Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung ist am 1. Januar 2009 aktualisiert worden. Die Änderung wurde aufgrund des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) ausgeführt. Die Anreize zum Energie sparen sollen durch die neuen Festlegungen die Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich erreichen. Die Änderungen wurden notwendig aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes. Nach welchem Schlüssel der Heizungs- und Warmwasserverbrauch umzulegen ist, konnte bisher

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Mieterhöhung

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung vornehmen möchte, muss er dies dem Mieter auf jeden Fall schriftlich mitteilen. Er muss die Gründe für die Erhöhung angeben. Die Bestimmungen und Einschränkungen sind festgelegt im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MiethöheG § 1-17). Der Vermieter kann sich vor allem auf den Mietspiegel der Gemeinde / Stadt berufen, falls

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Mietkaution

Grundsätzlich kann die Mietkaution im Mietvertrag frei festgelegt werden. Die Kaution darf allerdings das Dreifache des Mietzinses (ohne Nebenkosten) nicht übersteigen (§ 551 BGB). Sie dient der Sicherheit des Vermieters, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht vollständig nachkommt (bei ausbleibenden Mieten). Im Mietvertrag wird ebenfalls vereinbart, in welcher Höhe, Form (Bargeld, Sparbuch,

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Tierhaltung

Gesetzliche Regeln zur Tierhaltung gibt es nicht. Die Entscheidung von Gerichten fallen immer sehr unterschiedlich aus. Wenn in einem Mehrfamilienhaus z.B. schon Haustiere gehalten werden, darf es einer Mietpartei nicht verboten werden. Ein Verbot wäre nur aus triftigen Gründen möglich z.B. Gebell, Lärm, Gestank wegen mangelnder Sauberkeit. Wenn ein Hausmitbewohner eine Tierhaarallergie hat, kann der

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Untermietvertrag

Wer seine Wohnung untervermieten will, braucht dazu die Zustimmung des Vermieters. Dabei kommt es darauf an, ob der Mieter die Wohnung ganz oder nur teilweise untervermieten will. Der Vermieter kann frei entscheiden, ob er dem zustimmt, es sei denn, die Zustimmung ist bereits im Mietvertrag gegeben. Der Mieter hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Untervermietung,

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Mieterbund, Mieterschutzbund

Mieter können einem Mieterbund, bzw. Mieterschutzbund als Mitglied beitreten. Nur die Mitglieder in einem Mieterbund erhalten Aufklärung über Mietfragen (sofort nach dem Eintritt in den Mieterbund) und normalerweise auch den Rechtsschutz bei Streitigkeiten (in der Regel nach drei Monaten). Bevor Sie Mitglied werden in einem Mieterschutzbund, erkundigen Sie sich ob der Mitgliedsbeitrag auch den Rechtsschutz

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Mietminderung

Wichtig ist es, zuerst einmal dem Vermieter anzuzeigen, dass die Wohnung nicht dem Mietvertrag entspricht also mangelhaft ist. Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel und Fehler an der Mietsache beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht zügig nach, kann der Mieter die Miete mindern. Der Mieter kann auch Schadenersatzansprüche anmelden oder im schwersten Fall (das

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Mietspiegel

Die Gemeinden erstellen, je nach Größe des Wohnumfelds (Großstadt, Stadt, Gemeinde usw.) Wohnwert und weiteren Kriterien (Baujahr, Ausstattung, Größe der Wohnung, Wohnlage usw.) einen Mietspiegel. Dieser Mietspiegel ist ein Richtwert zur Vermietung von Wohnraum. Am Mietspiegel orientieren sich die meisten Eigentümer, wenn sie eine Immobilie vermieten möchten. Dass es ein Richtwert ist heißt jedoch nicht,

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